GS_Stöckheim_GTB_und_Sanierung - Sanitärarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 60-12-0650-28-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
GS_Stöckheim_GTB_und_Sanierung - Sanitärarbeiten
Sanitärarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Liefern und Montieren von ca. 180 m Edelstahlrohr DN 15 – 28 und 80 m Mehrschichtverbundrohr incl. Befestigung und Einbauteile• Liefern und Montieren von ca. 85 m Abwasserleitung DN 50 – 100 und 50 m Abwasserleitung fettbeständig incl. Befestigung und Einbauteile• Liefern und Montieren von einem Fettabscheider Erdeinbau NG 5,5 aus Polyethylen mit einer Größe von 1.500 l• Ausstattung für einen SchülerInnen-WC-Bereich H/D/B, einer Mensaküche und eines Sanitärbereiches für Personal
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38302
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.