Rahmenvertrag zur Durchführung stationärer Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte der Landeshauptstadt Hannover (LHH) Referenznummer der Bekanntmachung: 18-0430-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Durchführung stationärer Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte der Landeshauptstadt Hannover (LHH)
„Gesundheitliches Präventionsprogramm zum Ausgleich arbeitsplatzbezogener Belastungen (GPP)“
Die LHH möchte für die Zeit ab 2024 die Durchführung des GPP für insgesamt 231 Beschäf-tigte pro Jahr an Kooperationspartner*innen vergeben. Es erfolgt eine Aufteilung auf 3 Lose
(2 Lose à 100 Personen, 1 Los à 31 Personen):
Auf Basis der internen "Dienstvereinbarung über die Durchführung eines gesundheitlichen Präventionsprogramms zum Ausgleich von arbeitsplatzbezogenen Belastungen" wird das Präventionsprogramm für Beschäftigte der LHH seit 2008 in mehrwöchigen Maßnahmen über das Kalenderjahr verteilt durch Kooperationspartner*innen in ihren Einrichtungen durch-geführt. Der Auftrag für die Kooperationen ist nun für die Zeit ab 2024 neu zu vergeben. Mit der Neuvergabe soll das GPP attraktiv, zeitgemäß und bedarfsgerecht aufgestellt werden.
3-wöchige Maßnahmen / 100 Personen pro Jahr
Hannover
Durchführung stationärer Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte der Landeshauptstadt Hannover (LHH)
3-wöchige Maßnahmen / 100 Personen pro Jahr / vollständige Barrierefreiheit
Hannover
Durchführung stationärer Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte der Landeshauptstadt Hannover (LHH)
2-wöchige Maßnahmen / 31 Personen pro Jahr
Hannover
Durchführung stationärer Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte der Landeshauptstadt Hannover (LHH)
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission OE 18.42
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Bieter und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland