Lieferung von Abfallsäcken in 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: AL01716372
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.all-leer.de/Abfallwirtschaftsbetrieb/Aktuelles/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Abfallsäcken in 2024
Lieferung von Säcken für die Sammlung und Abfuhr von Restabfall und Grünabfall im Landkreis Leer.
Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt.
Lieferung von Restabfallsäcken in den Größen 50 l und 30 l
Die Lieferung der Säcke hat zu einem Lager in 26789 Leer zu erfolgen.
Lieferung von Restabfallsäcken:
1.950.000 Restabfallsäcke in 50 l-Größe und 70 µ Materialstärke und 1.950.000 Restabfallsäcke in 30 l-Größe und 55 µ Materialstärke.
Farbe: mausgrau opak, Flachsäcke, vorgegebene Abmessungen bei geringer Toleranz, mit Verschlussband, Säcke im Positionsdruck einseitig weiß bedruckt, zu je 10 auf Rollen gerollt, Rollen mit bedruckter Banderole, zu je 30 Rollen im Karton vertikal verpackt; näheres: siehe Vergabeunterlagen;
Lieferung von Teilmengen bis zu spätesten Lieferterminen im Zeitraum von Januar bis Juni 2024, frühere Lieferung von Teilmengen bzw. der Gesamtmenge möglich; näheres: siehe Vergabeunterlagen
Lieferung von Grünabfallsäcken in den Größen 40 l und 20 l
Die Lieferung der Säcke hat zu einem Lager in 26789 Leer zu erfolgen.
Lieferung von Grünabfallsäcken:
950.000 Grünabfallsäcke in 40 l-Größe und 60 µ Materialstärke und 100.000 Grünabfallsäcke in 20 l-Größe und 35 µ Materialstärke.
Farbe: gelbgrün transparent, Flachsäcke, vorgegebene Abmessungen bei geringer Toleranz, mit Verschlussband, Säcke im Positionsdruck einseitig schwarz bedruckt, zu je 10 auf Rollen gerollt, Rollen mit bedruckter Banderole, zu je 30 Rollen im Karton vertikal verpackt; näheres: siehe Vergabeunterlagen;
Lieferung von Teilmengen bis zu spätesten Lieferterminen im Zeitraum von Februar bis Juni 2024, frühere Lieferung von Teilmengen bzw. der Gesamtmenge möglich; näheres: siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebotes, dass der dem Angebot beigefügte Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt
- ausgefüllte Bietererklärung gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen
- ausgefüllte Eigenerklärung zur Umsetzung von Sanktionen gegen Russland gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre
- für die letzten drei Geschäftsjahre: Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre
- Erklärung des Bieters und des leihenden Unternehmens über die gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
- Eigenerklärung, dass ähnliche Produkte (Abfallsäcke mit mindestens 20 l Füllvolumen) in ähnlichem Umfang wie hier angeboten bereits geliefert wurden (Referenz): mindestens 3 Referenzen aus den Jahren 2020 bis 2023; der jeweilige Referenzauftrag muss bereits beendet sein. Anzugeben sind jeweils der Auftraggeber, die Art und Menge (= Stückzahl) der gelieferten Abfallsäcke, der Auftragswert und der Lieferzeitraum.
- ausgefüllter Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Produkten aus Recyclingkunststoffen gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen mit - soweit gemäß Anbieterfragebogen vorgesehen - weiteren Nachweisen und Erklärungen zur Qualität der angebotenen Abfallsäcke; dem Fragebogen liegen die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Produkte aus Recyclingkunststoffen (DE-UZ 30a, Ausgabe Januar 2019) zugrunde
- Angabe der vorgesehenen Nachunternehmer und der von diesen zu übernehmenden Teilleistungen (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gemäß Vergabeunterlagen)
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre
Im Fall der geliehenen Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Darüber hinaus sind die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
26789 Leer, Friesenstraße 33/35
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sommer / Herbst 2024
- Die Vergabeunterlagen stehen kostenlos und frei zugänglich zum Download auf der Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen (https://vergabe.niedersachsen.de) zur Verfügung (Suchwort: AL01716372). Über die Vergabeplattform werden auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Sofern Bieter sich nicht für eine Teilnahme am Verfahren registriert haben, müssen eventuelle Informationen des Auftraggebers selbständig über die Vergabeplattform heruntergeladen werden. Haben sich Bieter auf der Vergabeplattform für die Teilnahme am Verfahren mit einer gültigen E-Mail-Adresse registriert, erhalten sie im Falle von Informationen des Auftraggebers eine Hinweismail. Angebote können nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
- Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Die Bieter haben sich unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich und spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen mitzuteilen. Eventuell notwendige ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden vom Auftraggeber ebenfalls über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
- Sollte vom Bieter beabsichtigt sein, einen oder mehrere Nach- oder Verleihunternehmer einzusetzen, sind für diese auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers (näheres siehe Vergabeunterlagen) mindestens die nachfolgend genannten Unterlagen vorzulegen:
-- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Nachunternehmer ansässig ist (zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); der Bieter bestätigt mit der Einreichung des Auszugs, dass dieser den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt)
-- ausgefüllte Nachunternehmererklärung gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen
- Bei externer Herstellung der Säcke, soweit nicht aufgrund einer Eignungsleihe beim Hersteller der Säcke (siehe Kapitel 2.5 und 5.1.1 der Vergabeunterlagen) bereits mit dem Angebot eingereicht
-- Verpflichtungserklärung vom jeweiligen Hersteller, die für das jeweilige Los nötige Stückzahl zu liefern
-- Nachweis des Herstellers, dass ähnliche Produkte (Abfallsäcke mit mindestens 20 l Füllvolumen) in ähnlichem Umfang wie hier angeboten bereits geliefert wurden (Referenz):
- mindestens 3 Referenzen aus den Jahren 2020 bis 2023; der jeweilige Referenzauftrag muss bereits beendet sein
Anzugeben sind jeweils der Auftraggeber, die Art und Menge (= Stückzahl) der gelieferten Abfallsäcke, der Auftragswert und der Lieferzeitraum.
-- vom Hersteller ausgefüllter Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Produkten aus Recyclingkunststoffen gemäß Kapitel 5.5 der Vergabeunterlagen mit - soweit gemäß Anbieterfragebogen vorgesehen - weiteren Nachweisen und Erklärungen zur Qualität der angebotenen Abfallsäcke
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9DJX3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB nicht ein.