Grundstück B28 Tank- und Rastanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 30.412-17.39 - B28 Tank-und Rastanlage

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co.KG
Postanschrift: Hindenburgstraße 22-28
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): NL Brake, Brommystraße 2, 26919 Brake
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nports.de/haefen/brake/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX96A08/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX96A08
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundstück B28 Tank- und Rastanlage

Referenznummer der Bekanntmachung: 30.412-17.39 - B28 Tank-und Rastanlage
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63712000 Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Brake ist ein moderner multifunktionaler Spezialhafen und liegt an der Weser, 26 Kilometer oberhalb des Mündungstrichters. Zur Steigerung der Attraktivität des Seehafen Brake für den umschlagbezogenen Straßenverkehr soll den Fahrern die Möglichkeit gegeben werden, unvermeidliche Wartezeiten effektiv für eine Rast und/oder Mahlzeit und/oder Reinigung der Lastkraftwagen zu nutzen. Es soll daher ein öffentlicher Tank- und Rasthof mit einer ausreichenden Anzahl an Lkw-geeigneten Parkplätzen entstehen.

Niedersachsen Ports hat sich entschieden, dieses Vorhaben auf dem in unmittelbarer Nähe des Zentralgate des Seehafen Brake befindlichen, ca. 4,2 ha großen Grundstück B28 zu verwirklichen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63712400 Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern
63712600 Betankung von Fahrzeugen
45223700 Bau von Raststätten
55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Hauptort der Ausführung:

Seehafen Brake Nordstraße 26919 Brake

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Niedersachsen Ports hat sich entschieden, das Vorhaben der Errichtung und des Betriebes einer Tank- und Rastanlage auf dem in unmittelbarer Nähe des Zentralgate des Seehafen Brake befindlichen, ca. 4,2 ha großen Grundstück B28 zu verwirklichen.

Niedersachsen Ports beabsichtigt jedoch, diese Anlage nicht selbst zu errichten und zu betreiben, sondern das Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages mit der Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb einer entsprechenden Tank- und Rastanlage zu vermarkten.

Die in dem Erbbaurechtsvertrag zu vereinbarende Betriebspflicht wird daher folgende Komponenten enthalten:

a) Errichtung und Betrieb einer öffentlichen Tankstelle mit Shop- und Servicebereich für den Kundenkreis Pkw- und Lkw-Fahrer

Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass der Shop- und Servicebereich auch von Schiffsbesatzungen, Hafenmitarbeitern, Ausflüglern, Benutzern der nahegelegenen Fähre etc. genutzt werden soll. Die öffentliche Tankstelle hat einen Tankkartenabdeckungsgrad für Lkw von mind. 70% der in Deutschland gängigen Tankkarten aufzuweisen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes haben die an den Verhandlungen teilnehmenden Bieter hierzu geeignete Nachweise vorzulegen. Die öffentliche Tankstelle soll zudem alle gängigen (ggf. auch Hafendiesel) sowie auch alternative Kraftstoffe, wie beispielsweise Strom, LNG und Wasserstoff, anbieten.

Die bauordnungsrechtlich erforderliche Anzahl von Parkplätzen ist auf dem Grundstück B28 zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten.

b) Errichtung und Betrieb fester sanitärer Einrichtungen inkl. Duschgelegenheiten

c) Gastronomiebetrieb mit einem Angebot von warmen und kalten Speisen/Getränken

d) Lkw-Waschanlage (optional)

Weitere (untergeordnete) Betriebsbereiche können mit vorheriger Zustimmung von Niedersachsen Ports ebenfalls errichtet und betrieben werden, soweit hierzu die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen (Baurecht, Gewerberecht etc.) erfüllt werden (untergeordnete Betriebsbereiche).

Der (dann) Erbbaurechtsnehmer wird den Kunden die von ihm angebotenen Dienstleistungen diskriminierungsfrei (ggf. gegen ein angemessenes Entgelt) zur Verfügung stellen.

Der (dann) Erbbaurechtsnehmer errichtet und betreibt die öffentliche Tankstelle sowie die Nebenbetriebe in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der öffentlich-rechtlichen Festlegungen. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des Erbbaurechtsvertrages und der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie das Waren- und Dienstleistungsangebot der Betriebe. Der (dann) Erbbaurechtsnehmer ist finanziell für die Investitionen allein verantwortlich.

Bei der Entwicklung eines entsprechenden Betriebskonzeptes sowie im Rahmen des Betriebes selbst, ist die von Niedersachsen Ports aufgestellte und als Anlage I beigefügte Nachhaltigkeitsstrategie - hafen+ bestmöglich einzubeziehen und umzusetzen. Unabhängig davon verpflichtet sich der (dann) Erbbaurechtsnehmer bei der Nutzung des Grundstückes im Sinne des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit eine flächenoptimierte Nutzung anzustreben und auch Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, namentlich die Anlage von Blühwiesen, durchzuführen. Niedersachsen Ports empfiehlt in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeiten weiterer ökologischer Maßnahmen wie bspw. Gründach, Fassadenbegrünung, Regenwassernutzung für Toiletten, Hecken, Nistkästen, Fledermauskästen etc., die von dem Erbbaurechtsnehmer in seine Planungen mit aufgenommen werden sollten. Eine möglichst vollständige Berücksichtigung/Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie in dem Betriebskonzept wird im Rahmen der Wertung zu Wertungsvorteilen führen.

Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt aufgebaut:

1. Teilnahmewettbewerb

Unter Berücksichtigung der veröffentlichten Kriterien werden die Bewerber auf ihre Eignung geprüft.

2. Indikatives Angebot

Die geeigneten Bieter werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Die Angebote werden anhand einer mit Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemachten Wertungsmatrix ausgewertet und der Bestbieter ermittelt.

3. Verhandlungen

Mit dem Bestbieter werden die Verhandlungen über die zu vergebende Konzession eröffnet. Für nähere Angaben wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch - bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren - nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die in der Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:

(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.

(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/ en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und (EG) 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.

(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und (EG) 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/ GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.

(4) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.

(5) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters

bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.

Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:

Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei

Monate sein).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der

Bietergemeinschaft einzureichen.

(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.

(2) Angaben zum bilanziellen Eigenkapital in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes.

Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem jeweiligen Bieter beabsichtigten Ansiedlungsprojekt.

Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt.

Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:

(3) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz,

Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.

(4) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.

(5) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.

Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.

Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) kann auch durch

"Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.

Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch

(1) nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit dem Betrieb vergleichbarer Tank- und Rastanlagen durch Einreichung von mind. 1, max. 5 vergleichbaren Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind öffentliche Tankstellen mit Shop- und Servicebereich für den Kundenkreis Pkw- und Lkw-Fahrer sowie Sanitäranlagen. Es wird klargestellt, dass auch der betrieb im eigenen Eigentum befindlicher Anlagen als Referenz akzeptiert wird.

(2) optional nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit dem Betrieb von vergleichbaren Lkw-Waschanlagen durch Einreichung von mind. 1, max. 5 Referenzen.

(3) Soweit der Bieter im Rahmen des Teilnahmeantrages "untergeordnete Betriebsbereiche" angibt, sind mit dem Teilnahmeantrag auch entsprechende vergleichbare Referenzen einzureichen.

Bzgl. der Referenzen wird klargestellt, dass auch auf Referenzen des bei der Umsetzung dieses Projektes einzusetzenden verantwortlichen Mitarbeiters zurückgegriffen werden darf. Es wird jedoch klargestellt, dass im Falle eines Wechsels des einzusetzenden/eingesetzten verantwortlichen Mitarbeiters eine gleichwertige Eignung des neuen Verantwortlichen unaufgefordert nachzuweisen ist.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.

Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.

Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) kann auch durch

"Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Im Verfahren zugelassen sind:

a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder

b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung. Ein solcher Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB).

Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung

gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben;

c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.

d) Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports eine Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Grundstücksvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.

Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters und/oder des Projektes bzw. den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.

2. Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterzuleiten.

3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des

Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.

4. Niedersachsen Ports behält sich vor, die Teilnahmefrist bis zu dreimal um jeweils 30 Kalendertage zu verlängern, wenn drei Stunden vor Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist kein Teilnahmeantrag eingegangen ist. Die verlängerte Frist läuft jeweils wiederum bis 12:00 Uhr des 31. Tages nach dem ursprünglichen Fristablauf.

5. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.

6. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.

7. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages haben;

8. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte - mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater - ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachen Ports weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthalten, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.

9. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss

an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter haben zu garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YX96A08

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB, Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/05/2023

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