Neubau integrales Strahlenschutzlabor AP03(VS)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau integrales Strahlenschutzlabor AP03(VS)
Auf dem Betriebsgelände der Schachtanlage Asse II soll ein neues Strahlenschutzlabor errichtet werden. Das geplante Laborgebäude gliedert sich in zwei direkt miteinander verbundene Bauteile. Bauteil A (3 oberirdische Geschosse und 1 Untergeschoss) wird außen, vor der westlichen Giebelwand der bestehenden Schachthalle errichtet. Bauteil B (2 oberirdische Geschosse) wird in die Schachthalle integriert. Das Laborgebäude erstreckt sich dabei auf einer Fläche von ca. 12 m x 15 m außerhalb und ca. 10 m x 9 m innerhalb der Schachthalle.
HIER: Fenster- Fassaden- und Schlosserarbeiten
ACHTUNG: Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Sicherheitsauskunft gem. VHB Blatt 125 zwingend
Schachtanlage Asse 2
Am Walde 2
38319 Remlingen
siehe II.1.4.)
Werkplanung: KW08/2024 - KW23/2024
Bauausführung: KW18/2024 - KW06/2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
- Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
- Eigenerklärung/Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben,
- Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen,
- Eintragung in ein Berufsregister
- Darstellung der Unternehmensstruktur
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkung § 123, § 124 GWB).
Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf
der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/
lnstitutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen .
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
- Nachweis oder Vorlage einer Deckungszusage für den Auftragsfall über das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
- Versicherungsschutz für Personenschäden über mind. 5 Mio EUR und Sachschäden über mind. 5 Mio EUR.
- Erfahrung im Bau entsprechender Bauwerke (mind. 3 Referenzen)
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen
Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§ 12 AtG i.V.m. § 2 Ziff. 3 AtZüV) geprüft und festgestellt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.5 / 5
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.