Lieferung eines optischen Emissionsspektrometers mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-OES) inkl. Installation, Inbetriebnahme, Einweisung/Schulung sowie Abschluss eines Wartungsvertrages Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10119615
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines optischen Emissionsspektrometers mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-OES) inkl. Installation, Inbetriebnahme, Einweisung/Schulung sowie Abschluss eines Wartungsvertrages
Lieferung eines optischen Emissionsspektrometers mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-OES) inkl. Installation, Inbetriebnahme, Einweisung/Schulung sowie Abschluss eines Wartungsvertrages
Hannover
Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung eines optischen Emissionsspektrometers mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-OES) inkl. Installation, Inbetriebnahme, Einweisung/Schulung sowie Abschluss eines Wartungsvertrages.
Lieferung eines ICP-OES-Analysesystems zur Quantifizierung eines breiten Spektrums von Elementen einschließlich aller zum Betrieb benötigten Aggregate und Zusatzgeräte. Das ICP-OES Analysesystems muss geeignet sein zur präzisen und korrekten Quantifizierung von diversen Metallen, Nichtmetallen und Halbmetallen (z.B. Al, As, B, Ba, Be, Br, Ca, Cd, Cl, Co, Cr, Cu, K, Li, Mg, Mn, Mo, Na, Ni, P, Pb, S, Sc, Se, Si, Sr, Ti, V und Zn) in Wässern, Extrakten und Aufschlusslösungen als Haupt-, Neben- und Spurenbestandteile.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
2. Eigenerklärung VO-2022-833
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung VO-2022-833 “ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Diese Erklärung ist vom Bieter/allen Mitgliedern von Bietergemeinschaften auszufüllen.
Angebote von Bietern, die eine entsprechende Erklärung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
1.Eigenerklärung Unternehmensangaben
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Unternehmensangaben“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
1. Nachweis der Leistungsmerkmale
Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, die die Einhaltung der
Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung bezogen auf die Leistungsmerkmale der angebotenen Geräte / des angebotenen Gerätes belegen. Dabei ist sowohl das angebotene Fabrikat, Modell/Typ sowie alle zum Beleg erforderlichen technischen Datenblätter mit Bezug zu den Mindestanforderungen anzugeben. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Unterlagen wird ausdrücklich auf Ziff. 1 dieser BHW verwiesen.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teil-/Leistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertig“, wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt (siehe Preisblatt). Es ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies kann nur unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben explizit erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonstige vorzulegende Nachweise, Unterlagen und Angaben
Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen. Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen.
1. Formular „Eigenerklärung Preisrecht VO PR Nr. 30/53“
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Preisrecht VO PR Nr. 30/53“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
2. Aktuelle Preisliste
Der Bieter hat seinem Angebot eine aktuelle Preisliste für
- die gängigen Verschleiß- bzw. Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile
sowie
- die Wartungsleistung
für das angebotene Gerätesystem beizufügen.
3. Angaben zum Energieverbrauch
Mit seinem Angebot hat der Bieter Unterlagen vorzulegen in denen der Energieverbrauch der angebotenen Geräte genannt wird.
4. Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“
Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“ an.
Diese Tabelle ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR.