Rahmenvereinbarung Beschaffung Reinigungs- und Hygieneartikel II Referenznummer der Bekanntmachung: 60-11-60-71-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Beschaffung Reinigungs- und Hygieneartikel II
Rahmenvereinbarung Beschaffung Reinigungs- und Hygieneartikel II
Los 1: Waschraumartikel, Hygienepapiere
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Reinigungs- und Hygieneartikeln mit einer Laufzeit von 24 bis maximal 48 Monaten. Die Rahmenvereinbarung umfasst im Einzelnen:
- die Lieferung der abgerufenen Artikel an eine beim Abruf angegebene Lieferstelle
- die Erstellung einer Rechnung mit eindeutigem Bezug zur Lieferstelle
Die genauen Spezifikationen der zu beschaffenden Artikel sind dem Preisblatt des jeweiligen Loses zu entnehmen.
Die Ausschreibung verlängert sich maximal zweimal um 12 Monate, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf durch den AG gekündigt wird. Der Vertrag gilt spätestens am 31.07.2027, ohne dass es weiterer Schritte bedarf, als fristgerecht beendet.
Verlängerungsoption: zweimal 12 Monate bis 31.07.2027.
Los 2: Chemie
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Reinigungs- und Hygieneartikeln mit einer Laufzeit von 24 bis maximal 48 Monaten. Die Rahmenvereinbarung umfasst im Einzelnen:
- die Lieferung der abgerufenen Artikel an eine beim Abruf angegebene Lieferstelle
- die Erstellung einer Rechnung mit eindeutigem Bezug zur Lieferstelle
Die genauen Spezifikationen der zu beschaffenden Artikel sind dem Preisblatt des jeweiligen Loses zu entnehmen.
Die Ausschreibung verlängert sich maximal zweimal um 12 Monate, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf durch den AG gekündigt wird. Der Vertrag gilt spätestens am 31.07.2027, ohne dass es weiterer Schritte bedarf, als fristgerecht beendet.
Verlängerungsoption: zweimal 12 Monate bis 31.07.2027.
Los 03: Allgemeines
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Reinigungs- und Hygieneartikeln mit einer Laufzeit von 24 bis maximal 48 Monaten. Die Rahmenvereinbarung umfasst im Einzelnen:
- die Lieferung der abgerufenen Artikel an eine beim Abruf angegebene Lieferstelle
- die Erstellung einer Rechnung mit eindeutigem Bezug zur Lieferstelle
Die genauen Spezifikationen der zu beschaffenden Artikel sind dem Preisblatt des jeweiligen Loses zu entnehmen.
Die Ausschreibung verlängert sich maximal zweimal um 12 Monate, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf durch den AG gekündigt wird. Der Vertrag gilt spätestens am 31.07.2027, ohne dass es weiterer Schritte bedarf, als fristgerecht beendet.
Verlängerungsoption: zweimal 12 Monate bis 31.07.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Erteilung des Auftrages wird unter anderem von der Erklärung des Bieters abhängig gemacht, dass er seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, Mitglied der Berufsgenossenschaft ist und kein Insolvenzverfahren anhängig ist sowie kein Verstoß gegen die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Die Erklärungen erfolgen mittels Formblatt Angebotsschreiben.
Im Offenen Verfahren fordere ich von Bietern als Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten beiden Geschäftsjahre.
2. Eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung mindestens in der folgenden Höhe abzuschließen:
Personen- und Sachschäden [Betrag gelöscht] EURO
Sonstige Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EURO
Der Auftraggeber behält sich vor, eventuelle Nachweise hierüber anzufordern.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Bitte nutzen Sie die Anlage 00_Unternehmensangaben_Stadt_Braunschweig)
Der Bieter hat formlos zu versichern, dass er über eine Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 5.6 der Leistungsbeschreibung verfügt, beziehungsweise diese bei einem möglichen Vertragsabschluss abschließen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, eventuelle Nachweise hierüber anzufordern
Hinweis: Einzureichen für das bietende Unternehmen und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Referenzen (Bitte nutzen Sie die Anlage 01_Referenzlisten und reichen Sie ggf. die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot ein)
Das bietende Unternehmen hat Nachweise zu erbringen, aus denen umfangreiche, einschlägige Erfahrungen in der Belieferung Öffentlicher Auftraggeber hervorgehen, die hinsichtlich der mit diesem Vergabeverfahren zu erbringenden Leistungen gleichwertig sind.
Die Referenzen sollen sich auf die Durchführung ähnlich gelagerter Vorhaben in den letzten 3 Jahren beziehen.
Zertifizierung nach ISO 9001 und 14001 oder EMAS (Bitte nutzen Sie die Anlage 00_Unternehmensangaben_Stadt_Braunschweig und reichen Sie die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot ein)
Anmerkung: Nachweis von Zertifizierungen nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und ISO 14001 bzw. EMAS (Umweltmanagement) ist dem Angebot beizufügen.
Der Zertifizierung gleichgesetzt ist der vom Bieter zu erbringende Nachweis, dass er die mit der Zertifizierung verbundenen Kriterien erfüllt.
Hinweis: Einzureichen für das bietende Unternehmen und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie für Nachunternehmer.
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG, Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket
Dem Personal des Auftragnehmers ist das Betreten der städtischen Dienstgebäude für Zwecke der Leistungserbringung grundsätzlich gestattet. Das Personal hat sich auf Anfrage der städtischen Mitarbeitenden entsprechend zu legitimieren. Beim Betreten der Dienstgebäude/Objekte ist auf ordentliche Kleidung, ein gepflegtes Erscheinungsbild sowie einwandfreies Benehmen zu achten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jederzeit zur Erfüllung der Lieferverpflichtungen an allen Leistungsorten ausreichendes, zuverlässiges und hinreichend ausgebildetes eigenes Perso-nal einzusetzen, welches sich in deutscher Sprache verständigen kann. Das Personalplanungsrisiko liegt ausschließlich beim Auftragnehmer. Der Einsatz von im Vergabeverfahren nicht benannten Nachunternehmern bedarf vor der ersten Ausführung der schriftlichen Ge-nehmigung seitens des Auftraggebers durch den zuständigen Ansprechpartner des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.