Rahmenvertrag Pilotenausbildung (H) Referenznummer der Bekanntmachung: 13.2 - 069/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]80
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Pilotenausbildung (H)
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Inanspruchnahme von Ausbildungsleistungen an Flugschule zur Pilotenausbildung an Hubschraubern für die Polizei des Landes Niedersachsen.
Dieser Vertrag umfasst die Ausbildung von mindestens zwei Piloten ab Quartal III 2023. Optional können bis zu zwei weitere Piloten aus Grundlage dieses Rahmenvertrages ausgebildet werden.
Der zu vergebene Rahmenvertrag tritt nach Unterzeichnung in Kraft und wird für 36 Monate geschlossen.
Erfüllungsort ist der Standort des zukünftigen Auftragnehmers.
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Inanspruchnahme von Ausbildungsleistungen an Flugschule zur Pilotenausbildung an Hubschraubern für die Polizei des Landes Niedersachsen.
Dieser Vertrag umfasst die Ausbildung von mindestens zwei Piloten ab Quartal III 2023. Optional können bis zu zwei weitere Piloten aus Grundlage dieses Rahmenvertrages ausgebildet werden.
Der zu vergebene Rahmenvertrag tritt nach Unterzeichnung in Kraft und wird für 36 Monate geschlossen.
Vor Zuschlagserteilung wird eine Auditierung durch den Auftraggeber durchgeführt. Die drei Ausbildungseinrichtungen, die die Eignungsvoraussetzungen erfüllen sowie die preislichen und technischen Anforderungen am besten erfüllen, werden vor eventueller Zuschlagserteilung nach einem festgelegten Auditplan auditiert.
Weitere Auditierungen folgen in regelmäßigen Abständen während des Lehrganges.
Durch die Ausbildungseinrichtung wird zudem eine möblierte Wohnung für min. 2 Personen für die Dauer des Lehrgangs zusätzlich angeboten. Der Auftraggeber entscheidet nach fachlicher Prüfung von Alternativen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister bzw. Handwerksrolle ist mit Angebotsabgabe einzureichen. Der Nachweis kann als Fotokopie hinterlegt werden. Dieser darf nicht älter sein als 6 Monate, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Umsatzerklärung ist im Dokument "Vergabeunterlage" zu erbringen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Eine allgemeine Bankenerklärung der Hausbank ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist im Dokument "Vergabeunterlage" zu erbringen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Umsatzerklärung ist im Dokument "Vergabeunterlage" zu erbringen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Eine allgemeine Bankenerklärung der Hausbank ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist im Dokument "Vergabeunterlage" zu erbringen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die ATO-Registrierungsnummer ist anzugeben.
Ein einmotoriger (min.) Kolbenhubschrauber ist als Ausbildungsgerät vorzuhalten. Weiterhin ist ein einmotoriger Turbinenhubschrauber für den entsprechenden praxisfluganteil der Ausbildung zur Verfügung zu stellen.
Der Schulungshubschrauber kann auch im Wege der Charterung für den Ausbildungsbetrieb bereitgestellt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Maschine über eine Registrierungsnummer der europäischen Union verfügt.
Die gültige ATO-Registrierungsnummer ist anzugeben.
Ein einmotoriger (min.) Kolbenhubschrauber ist als Ausbildungsgerät vorzuhalten. Weiterhin ist ein einmotoriger Turbinenhubschrauber für den entsprechenden praxisfluganteil der Ausbildung zur Verfügung zu stellen.
Der Schulungshubschrauber kann auch im Wege der Charterung für den Ausbildungsbetrieb bereitgestellt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Maschine über eine Registrierungsnummer der europäischen Union verfügt.
Die Piloten erhalten am Ende der erfolgreichen Ausbildung eine deutsche Hubschrauberfluglizenz.
Als Zuschlagsvoraussetzung wird gem. Punkt 8 der Leistungsbeschreibung Teil B der Erst-Audit mit den drei bestplatzierten Flugschulen durchgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
digital
Zwei Vertreter der Vergabestelle. Dritte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCDJPA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügepflichten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."