Gemeinde Bohmte / Durchführung des Regionalmanagements (REM) in der Region "Wittlager Land Osnabrücker Land" mit den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2023 - 005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Bohmte / Durchführung des Regionalmanagements (REM) in der Region "Wittlager Land Osnabrücker Land" mit den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln
Durchführung des Regionalmanagements (REM) in der Region "Wittlager Land Osnabrücker Land" mit den Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln
Gemeinde Bohmte Bremer Str. 4 49163 Bohmte
Im Jahr 2007 wurde erstmalig für die ILE-Region "Wittlager Land" ein Integriertes Ländliches Entwicklungs-Konzept erstellt. Dieses wurde im Jahr 2014 fortgeschrieben. Bis April 2022 wurde als Bewerbung für die LEADER Region "Wittlager Land" eine Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzeptes "Wahres Wittlager Land. Gemeinsam weiter." erarbeitet.
Die im Konzept, das der Leistungsbeschreibung beigefügt wird, beschriebene Strategie und die aufgeführten Projekte sollen im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2027 umgesetzt werden. Zu diesem Zweck soll ein Regionalmanagement eingerichtet werden, das zunächst bis zum 31.12.2027 und einer möglichen Verlängerung bis zum 31.12.2029 die Realisierung verfolgt und betreut. Das Regionalmanagement für die LEADER-Region Wittlager Land muss im Rahmen von 1 Vollzeitstelle vor Ort (keine ständige Präsenspflicht) erfolgen.
Das Regionalmanagement soll in der Region "Wittlager Land" ländliche Entwicklungsprozesse initiieren, organisieren und in der Umsetzung begleiten.
LEADER
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe pro-t-in GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lingen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49809
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1DNLT79D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland