Bodenbelagsarbeiten, 1. BA - Erweiterung des Georg-Büchner-Gymnasiums in Seelze/ST Letter Referenznummer der Bekanntmachung: 33.1/GBG/07/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbelagsarbeiten, 1. BA - Erweiterung des Georg-Büchner-Gymnasiums in Seelze/ST Letter
Die Stadt Seelze beabsichtigt die Erweiterung des Georg-Büchner-Gymnasiums in Seelze/ST Letter durch den Bau eines neuen Gebäudekomplexes. Geplant ist ein Erweiterungsbau als Neubau bestehend aus zwei 3- geschossigen Baukörpern (Bauteil A und Bauteil B) und einem 1-geschossigen Verbindungsbau.
Der geplante Neubau besteht aus einem 3-geschossigen Baukörper (~ 16.400 m³ Bruttorauminhalt), der Ganztagsbereich, allgemeine Unterrichtsräume sowie Fachunterrichtsräume beinhaltet und wird künftig eines der neuen Hauptgebäude des Georg-Büchner-Gymnasiums sein. Der Bauteil B soll im ersten Bauabschnitt (1.BA) hergestellt werden.
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet hierfür die erforderlichen Bodenbelagsarbeiten. Untergeordnet sind auch Bodenbelagsarbeiten für das BT G enthalten, in dem sich Sport-Umkleidebereiche und Nebenräum befinden. Dieses Bauteil wird im Bestand nur geringfügig umgebaut.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis sowie den weiteren Vergabeunterlagen.
Stadt Seelze Rathausplatz 1 30926 Seelze Georg-Büchner-Gymnasium, Hirtenweg 20, 30926 Seelze/ST Letter.
Die Leistung umfasst im Wesentlichen:
- ca. 2.600 m² Verlegung Linoleumbelag
- ca. 1.500 m Holzsockelleisten.
Detailliertere Informationen zur Ausschreibung sind bitte den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtiger Hinweis zu den Ausführungsfristen:
Beginn der Ausführung ist der 07.08.2023.
Ende der Ausführung ist der 22.09.2023.
Zwischentermine:
07.08.2023 bis 11.08.2023 - Bodenbelagsarbeiten BT G
14.08.2023 bis 22.09.2023 - Bodenbelagsarbeiten BT B
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber/Bauherr beabsichtigt eine Bauleistungsversicherung abzuschließen. Versicherungsnehmer ist dann der Auftraggeber/Bauherr. Mitversichert sind alle an der Herstellung des Bauwerkes beteiligten Unternehmer, soweit ihre Leistungen nach den VOB als Bauleistung vergeben werden. Versichert sind alle unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen an den versicherten Leistungen und Sachen bis zur Abnahme oder Inbenutzungnahme. Versicherungsort ist die Baustelle. Auch der einfache Diebstahl von eingebauten Sachen und das Glasbruchrisiko gelten als mitversichert. Nicht versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sowie durch Löschen und Niederreißen bei diesen Ereignissen. Leistungsmängel und Vermögensschäden sind nicht versichert. Ersetzt werden die nachgewiesenen Selbstkosten entsprechend den Bedingungen der ABN (Allgemeine Bedingungen für die Bauleistungsversicherung von Gebäudeneubauten
durch Auftraggeber) einschließlich Aufräumkosten. Von jedem Schaden, für den der Auftragnehmer gem. VOB, Teil B, § 7, das Risiko zu tragen hatte, trägt er ([Betrag gelöscht] EUR) selbst. Der anteilige Versicherungsbetrag in Höhe von (0,2%) wird von der anerkannten Schlussrechnungssumme einbehalten. (siehe Vertragsbedingungen: "Anlage - Zur Fortsetzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Bauleistungsversicherung")
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRU6ZP5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag
gem § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. §160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/