GS Stöckheim (Küchentechnische Anlagen) Referenznummer der Bekanntmachung: 60-12-65-3-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
GS Stöckheim (Küchentechnische Anlagen)
Die
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt BraunschweigReferat 0650Ägidienmarkt 638100 Braunschweig Schreibt für die GS Stöckheim den Neubau einer Mensa aus. Bauort ist: GS StöckheimRüninger Weg 1138124 Braunschweig Als Unternehmerleistung sind Küchentechnische Anlagen zu erbringen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst im Wesentlichen: • 2 Stück Heißluftdämpfer 6 GN• 2 Stück Heißluftdämpfer 10 GN• 2 Stück Bain Marie• 1 Stück Elektro-Ceranherd mit Backofen• 1 Stück Hauben-Spülmaschine Doppelkorb• 1 Stück Konfiskatkühler Die Leistungen sind im Zeitraum von Anfang Mitte Mai bis Mitte August 2023 durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Altwarmbüchen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30916
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.