Vergabeverfahren Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: UOS202302
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-osnabrueck.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Postdienstleistungen
Auftragsgegenstand ist die Abholung, der Transport und die Zustellung von Briefsendungen der täglichen Ausgangspost (Briefsendungen i.S.d. § 4 Nr. 2 Satz 1 Postgesetz) sowie nachweispflichtiger Sendungen (Einschreiben) bis zu einem Einzelgewicht von 1.000g in den PLZ-Bezirken 48xxx und 49xxx und bundesweit sowie im Ausland.
Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage "Leistungsbeschreibung".
Die Briefsendungen sind vom Auftragnehmer bei der Auftraggeberin abzuholen und zu frankieren. Die
Verwendung eines Klischees ist ebenfalls anzubieten.
Abholung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000g und Beförderung sowie Zustellung im PLZ-Bereich 48xxx und 49xxx
Los 1: PLZ-Bezirke 48xxx und 49xxx Los 1 umfasst die Abholung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000g und Beförderung sowie Zustellung im PLZ-Bereich 48xxx und 49xxx.
Los 2 umfasst die Abholung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000g und Beförderung sowie Zustellung in deutschen Bundesgebiet (außer PLZ-Bereich 48xxx und 49xxx) sowie international., Los 2: deutsches Bundesgebiet außer PLZ 48xxx und 49xxx sowie international
Abholung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000g und Beförderung sowie Zustellung im PLZ-Bereich 48xxx und 49xxx.
Postkarten, ca. 100 Stück /Jahr
Briefe im Format "Standard" ca. 19.875 Stück / Jahr
Briefe im Format "Kompakt" ca. 2.575 Stück / Jahr
Briefe im Format "Großbrief" ca. 6.330 Stück / Jahr
Briefe im Format "Maxibrief" ca. 410 Stück / Jahr
Einschreiben ca. 550 Stück / Jahr
Büchersendung ca. 160 / Jahr
Abholung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000g und Beförderung sowie Zustellung bundesweit (außer PLZ-Bereich 48xxx und 49xxx) sowie international
Los 1: PLZ-Bezirke 48xxx und 49xxx Los 1 umfasst die Abholung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000g und Beförderung sowie Zustellung im PLZ-Bereich 48xxx und 49xxx.
Los 2 umfasst die Abholung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000g und Beförderung sowie Zustellung in deutschen Bundesgebiet (außer PLZ-Bereich 48xxx und 49xxx) sowie international., Los 2: deutsches Bundesgebiet außer PLZ 48xxx und 49xxx sowie international
Abholung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000g und Beförderung sowie Zustellung bundesweit (außer PLZ-Bereich 48xxx und 49xxx) sowie international
Postkarten, ca. 100 Stück /Jahr
Briefe im Format "Standard" ca. 19.875 Stück / Jahr
Briefe im Format "Kompakt" ca. 2.575 Stück / Jahr
Briefe im Format "Großbrief" ca. 6.330 Stück / Jahr
Briefe im Format "Maxibrief" ca. 410 Stück / Jahr
Einschreiben ca. 550 Stück / Jahr
Büchersendung ca. 160 Stück / Jahr
Briefe ins Ausland:ca. 2.270 Stück / Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abholung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000g und Beförderung sowie Zustellung im PLZ-Bereich 48xxx und 49xxx
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abholung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000g und Beförderung sowie Zustellung bundesweit (außer PLZ-Bereich 48xxx und 49xxx) sowie international
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Frist für die Stellung von Bieterfragen: 28. März 2023.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de einzureichen.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur automatisch informiert werden , wenn sie sich freiwillig auf der Vergabeplattform registriert haben.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYVDJPR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland