Ingenieurleistungen TGA im Rahmen des Bauvorhabens „Sanierung der Stadthalle in Braunschweig“ Referenznummer der Bekanntmachung: VE-7-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen TGA im Rahmen des Bauvorhabens „Sanierung der Stadthalle in Braunschweig“
Die Strukturförderung Braunschweig GmbH plant die Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Stadthalle in Braunschweig. Im Rahmen der Vergabe der hierfür erforderlichen Planungsleistungen soll ein Ingenieurbüro für den Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung auf Basis der beigefügten Aufgabenbeschreibung gebunden werden. Es handelt sich hierbei vornehmlich um Leistungen der Ausführungsplanung sowie in Teilen um Leistungen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Braunschweig, vertreten durch die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH, plant eine umfangreiche Sanierung der Bausubstanz und der Technischen Gebäudeausrüstung der im Jahre 1965 errichteten Stadthalle Braunschweig.
Im Jahr 2017 erfolgte eine umfangreiche Ermittlung des Sanierungsbedarfs anhand einer Bestandsanalyse durch das Ingenieurbüro iwb, Braunschweig. Die Ermittlung hat im Wesentlichen die folgenden Punkte beleuchtet: Architektur, Tragwerk, Brandschutz, Technische Gebäudeausrüstung, Elektrotechnik, Veranstaltungstechnik, Schadstoffe, Akustik/ Schallschutz, Entfluchtung und Thermische Bauphysik.
Aus der Bestandsanalyse hat sich ergeben, dass nahezu die gesamte vorhandene Technische Gebäudeausrüstung ausgetauscht werden muss. Näheres dazu ist der Anlage „Erläuterungsbericht Entwurf, Stand 22.10.2021 – Fortschreibung der Baugenehmigung“ des Ingenieurbüros iwb, Braunschweig zu entnehmen. Fußend auf der Bestandsanalyse wurde von iwb eine Entwurfsplanung für die folgenden Gewerke entwickelt:
• Heizung / Kälte
• Lüftung
• Sanitär
• Sprinkler
• Gebäudeautomation
• Elektrotechnik (Stark- und Schwachstrom)
• Aufzugsanlagen
Darüber hinaus gibt es ein Brandschutzkonzept des Büros HHP Süd mit einem Entrauchungskonzept, welches Bestandteil der Baugenehmigung ist. In der Baugenehmigung wurde zu diesem Konzept eine aufschiebende Bedingung erlassen, die im o.g. Erläuterungsbericht eingeflossen ist.
Auf der Grundlage dieser Entwurfsplanung und der Baugenehmigung ist eine komplette Ausführungsplanung nach Leistungsphase 5 / HOAI zu erbringen. Über die oben genannten vorliegenden Entwurfsplanungen gehört ebenfalls die Planung bis hin zur Ausführungsreife der folgenden Gewerke zum Aufgabenbereich des Auftragnehmers:
• Regenentwässerung der Dach-, Fassaden- sowie angrenzende Außenflächen
• Blitzschutz
• Auslegung Photovoltaikanlage
• In Teilen Koordination mit Bühnen- und Medientechnik (Bühnentechnik wird separat vergeben)
In diesem Zusammenhang sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen. Dies umfasst alle für den Projekterfolg erforderlichen Leistungen. Analog zur HOAI sind dies die Leistungsphase 3 und 4 (in Teilen) und 5 (voraussichtlich alle Grundleistungen sowie in Teilen auch Besondere Leistungen).
Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Aufgabenbeschreibung.
Siehe Verfahrensbeschreibung und Eignungskriterien TGA.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist, über die Eintragung bei der Ingenieur- oder Architektenkammer oder in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) oder der Handwerksrolle dieses Staates oder Nachweis über die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise (für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe aufgeführt). Die Nachweise können in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, müssen jedoch eindeutig lesbar sein.
Der Auftragnehmer muss gemäß § 53 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) bauvorlageberechtigt für das gegenständliche Vorhaben sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.