Projektsteuerung - Neubau Marion-Dönhoff-Schule, Möwenstr., 26388 Wilhelmshaven
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilhelmshaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung - Neubau Marion-Dönhoff-Schule, Möwenstr., 26388 Wilhelmshaven
Gegenstand des Verfahrens sind Teilleistungen im Leistungsbild Projektsteuerung nach § 2, AHO-Schriftenreihe Nummer 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement", Stand März 2020 in den Handlungsbereichen A bis E in den Projektstufen 1 bis 5.
Die Leistungen der Projektsteuerung umfassen alle erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Neubau der Marion-Dönhoff-Schule in Wilhelmshaven.
Wilhelmshaven-Fedderwardergroden Möwenstraße 26388 Wilhelmshaven
Gegenstand des Verfahrens sind Teilleistungen im Leistungsbild Projektsteuerung nach § 2, AHO-Schriftenreihe Nummer 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement", Stand März 2020 in den Handlungsbereichen A bis E in den Projektstufen 1 bis 5.
Die Leistungen der Projektsteuerung umfassen Teilleistungen der Handlungsbereiche A bis E in den Projektstufen 1 bis 5 im Zusammenhang mit dem Neubau der Marion-Dönhoff-Schule in Wilhelmshaven, insbesondere vor dem Hintergrund der Förderung des Projektes im Rahmen eines Förderprogrammes und der diesbezüglichen Termin- und Kostensicherheit.
Die Marion-Dönhoff-Schule ist eine vierzügige Oberschule mit einem zusätzlichen einzügigen Förderschulzweig körperlich-motorische Entwicklung KME im Wilhelmshavener Stadtteil Fedderwardergroden. Die bisherigen Gebäude entsprechen aufgrund ihrer Grundrisszuschnitte nicht den zukünftigen Anforderungen an pädagogische Konzepte, bautechnische Defizite kommen hinzu. Große Bauteile sind zudem aufgrund eines Brandschadens nicht sanierungsfähig, so dass die Schule mit einer BGF von ca. 9.500 m2 am neuen Standort im Möwenweg neu gebaut werden soll. Ergänzend wird eine 3-Feld-Sport-und Mehrzweckhalle mit Sitzmöglichkeiten für 500 Personen auf dem Grundstück geplant.
Dieses Projekt soll mit der Arbeitsweise BIM bearbeitet werden. Weitere Informationen, wie die Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) werden im frühen Verlaufsstadium des Projektes nachgereicht. Sämtliche Koordinierungen und Planungen sollten möglichst von Beginn an in einem 3D-Modell erfolgen.
Das Projekt soll gemäß QNG/BNB zertifiziert werden. Als energetische Zielsetzung wird der Effizienzhaus-Standard 40 formuliert.
Die Leistungen der Objektplanung und Freianlagen wurden im Rahmen eines bereits entschiedenen Realisierungswettbewerbes vergeben.
Die Leistungen der Technischen Ausrüstung und Tragwerksplanung werden in separaten Vergabeverfahren vergeben.
Bei baubedingten Verzögerungen.
Weiteres zur Bewertung und Gewichtung der Eignungskriterien ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Die Auftraggeberin überträgt den/dem Auftragnehmenden zunächst die in den Teilnahmeunterlagen beschriebenen Teilleistungen der Grundleistungen der Projektstufen 1 und 2 und behält sich vor, den/dieAuftragnehmenden mit den beschriebenen Teilleistungen der Projektstufen 3 bis 5 einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt durch schriftlichen Abruf der Leistungen.
Die/der Auftragnehmende verpflichtet sich, die optionalen Projektstufen 3 bis 5, ggfs. auch stufenweise, zu erbringen.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Aus dieser stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Dem Auftragnehmer entstehen insbesondere infolge der Nichtbeauftragung einzelner Leistungsphasen keine Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber auf entgangene Vergütung, Schadensersatz o. ä.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als Januar 2022) falls die Bewerberform dies vorsieht;
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Siehe unter II.2.9)
Der Bewerbende / die Bewerbendengemeinschaft muss in den letzten 3 Geschäftsjahren pro Jahr mindestens [Betrag gelöscht] EUR Umsatz mit Projektsteuerungsleistungen im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne der AHO- Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020) vorweisen können.
Siehe unter II.2.9)
"Projektleitung":
Festangestellte Architekt:innen/Ingenieur:innen (einschließlich Inhaber:innen bzw. Geschäftsführer:innen) im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020) § 2:
"Mindestanforderung" mindestens 3 festangestellte Mitarbeiter:innen im Mittel.
Festangestellte ArchitektInnen/IngenieurInnen (einschließlich Inhaber:innen bzw. Geschäftsführer:innen) im Leistungsbild Projektsteuerung im Sinne AHO-Schriftenreihe Nr. 9 (Stand 2020) § 2 mit einer Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren oder mehr:
"Mindestanforderung" mindestens 2 festangestellte Mitarbeiter:innen im Mittel.
"Referenzprojekte":
"Mindestanforderung" mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öff. Auftraggeber i. S. § 98 GWB erbracht worden sein. Der Projektabschluss der Referenzprojekte (Abschluss LPH 8 § 34 HOAI, mind. Übergabe an den Betreiber) muss im Zeitraum von April 2018 bis April 2023 liegen.
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben, bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (ohne Unterscheidung nach Sach-, Vermögens- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen.
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Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung eines solchen Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Teilnahmewettbewerb dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal erfolgt. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten, sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um Dateien, die im Vergabportal unter der unter I.3) genannten Adresse Heruntergeladen werden können.
Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einer/m Büroinhaber:in, Geschäftsführer:in und/oder bevollmächtigten Vertreter:in zu unterschreiben. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Die/der bevollmächtigte Vertreter:in der Bewerbungsgemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular. Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Punkt IV.3.4) der Bekanntmachung ist ein Exemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen In deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen, zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise bis zu der genannten Frist einzureichen.
Die vom Auftraggeber übermittelten Informationen werden direkt und ausschließlich über die E- Vergabeplattform bereitgestellt.
Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig!
Die Auswahl der Bewerbenden erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten (siehe II.2.9). Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 500 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge
der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Falls die Zahl der Bewerbenden, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerbenden überschreitet und die aufzufordernden Bewerbenden wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, werden die letztrangigen Bewerbenden, die angenommen werden sollen, durch Losverfahren unter den Bewerbenden mit gleichem Punktestand ausgewählt, die zum Überschreiten der Höchstzahl der aufzufordernden Bewerbenden führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Ort: Wilhelmshaven
Land: Deutschland