Rahmenvertrag - Fahrradleasing für die Beschäftigten der Stadt Aurich Referenznummer der Bekanntmachung: FD11-423-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +0[gelöscht]
Fax: +0[gelöscht]02
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aurich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag - Fahrradleasing für die Beschäftigten der Stadt Aurich
Fahrradleasing von Fahrrädern mit oder ohne Motorunterstützung für die Beschäftigten der Stadt Aurich inkl. Management und Service sowie Versicherungen
Stadt Aurich Bürgermeister-Hippen-Platz 1 26603 Aurich
Die Stadt Aurich plant die Einführung eines Fahrradleasings für die Beschäftigten der Stadt Aurich gem. TV-Fahrradleasing. Hierfür soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten mit dem Leasinganbieter als Auftragnehmer geschlossen werden. Im Rahmen dieses Vertrages übernimmt der Auftragnehmer für die Stadt Aurich neben dem Leasing von Fahrräder ohne und mit Motorunterstützung bis zu 25 km/h - sog. Pedelecs - und dem fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör die Schaffung und das Management der Leistungsprozesse wie Bearbeitung aller Anfragen, Bestellung bis Beendigung eines jeden Einzelleasingvertrags, Rücknahme und Schadensabwicklung. Hinzu kommen Versicherungsleistung und Serviceleistungen wie Wartung und Reparaturen. Der Leasinganbieter ist grundsätzlicher Ansprechpartner für die Beschäftigten in Fragen zu Verträgen, Service- und Versicherungsleistungen und sonstigen Leasingangelegenheiten. Es ist ein digitales & personalisierbares Kundenportal bereitzustellen. Zudem sollte ein umfangreiches Händlernetz vor Ort bereitstehen.
Mit den Beschäftigten sollen Einzelleasingverträge geschlossen werden. Die Laufzeit beträgt 36 Monate. Im Rahmen dieses Vertrags wird jedem Beschäftigten nur ein Fahrrad zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen. Der maximale Preis für das Fahrrad liegt bei [Betrag gelöscht] EUR.
Die Stadt Aurich beschäftigt insgesamt ca. 700 Personen. Hiervon sind ca. 635 Personen berechtigt am Fahrradleasing teilzunehmen. Eine Interessensabfrage hat ergeben, dass rund 120 Beschäftigte an der Teilnahme interessiert seien. Die tatsächliche Bedarfsmenge kann jedoch noch variieren.
Weitere Informationen können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen.
Sofern zu einem späteren Zeitpunkt eine Entgeltumwandlung in vergleichbarer Weise auch für Beamte rechtlich zulässig werden sollte, hat der Auftraggeber die Möglichkeit das Auftragsvolumen dieses Rahmenvertrages auch auf diese Personengruppe auszuweiten. Hierbei handelt es sich zum aktuellen Zeitpunkt um 25 Beamte/-innen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck 124 für das Angebot sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen
Der Auftragnehmer muss bereits über Erfahrungen mit Fahrradleasingmodellen und erprobten Konzepten bei Arbeitgebern verfügen, die von der Größe her mit der Stadt Aurich vergleichbar sind. Bestenfalls soll es sich um Erfahrungen mit öffentlich-rechtlichen Auftraggebern handeln. Dazu sind im Angebot zwei vergleichbare Referenzobjekte zu nennen. Die Zahl der Beschäftigten im Referenzprojekt muss mind. 250 betragen. Die dazugehörigen Rahmenverträge dürfen nicht früher als im Jahr 2016 abgeschlossen worden sein. Andernfalls wird der Auftragnehmer vom Angebot ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, II OG, Zimmer 209, 26603 Aurich
Bieter sind nach § 55 Abs. 2 S. 2 VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUDJGP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann eine Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden ( § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.