Samtgemeinde Zeven - Regionalmanagement der LEADER-Region Börde Oste-Wörpe - Vergabe des Regionalmanagements Referenznummer der Bekanntmachung: 224-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeven
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27404
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zeven.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Samtgemeinde Zeven - Regionalmanagement der LEADER-Region Börde Oste-Wörpe - Vergabe des Regionalmanagements
Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme bzw. Weiterführung des Regionalmanagements für die LEADER Region Börde Oste-Wörpe in Anlehnung an das Musterleitbild "Regionalmanagement" des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ReM-Musterleistungsbild, Stand 05/2015).
Vom Leistungsumfang umfasst sind:
- Prozessentwicklung und Prozessgestaltung - Organisation, Steuerung, Moderation, Evaluation
- Konzept- und Projektentwicklung - Konzeptfortschreibung, Umsetzungsbegleitung
- Information, Beratung, Unterstützung und Aktivierung der Akteure
- Öffentlichkeitsarbeit - Binnen- und Außenmarketing
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Anlagen (Stellenbeschreibung Dienstleistungsbüro) zu entnehmen.
Mit der Anerkennung der LEADER-Region für die Förderperiode 2023 bis 2027 stehen Fördermittel mit einem Gesamtbudget von [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Davon entfallen [Betrag gelöscht] EUR auf das Regionalmanagement zuzüglich der kommunalen Eigenmittel. Es steht ein Gesamtbudget von brutto [Betrag gelöscht] EUR inkl. MwSt. zur Verfügung.
Die Laufzeit des Vertrages entspricht der Förderperiode 2023 bis 2027. Vertragsbeginn ist der 17.07.2023. Der Vertrag endet am 31.12.2027. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption um 6 Monate bis zum 30.06.2028.
Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme bzw. Weiterführung des Regionalmanagements für die LEADER Region Börde Oste-Wörpe in Anlehnung an das Musterleitbild "Regionalmanagement" des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ReM-Musterleistungsbild, Stand 05/2015).
Vom Leistungsumfang umfasst sind:
- Prozessentwicklung und Prozessgestaltung - Organisation, Steuerung, Moderation, Evaluation
- Konzept- und Projektentwicklung - Konzeptfortschreibung, Umsetzungsbegleitung
- Information, Beratung, Unterstützung und Aktivierung der Akteure
- Öffentlichkeitsarbeit - Binnen- und Außenmarketing
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Anlagen (Stellenbeschreibung Dienstleistungsbüro) zu entnehmen.
Mit der Anerkennung der LEADER-Region für die Förderperiode 2023 bis 2027 stehen Fördermittel mit einem Gesamtbudget von [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Davon entfallen [Betrag gelöscht] EUR auf das Regionalmanagement zuzüglich der kommunalen Eigenmittel. Es steht ein Gesamtbudget von brutto [Betrag gelöscht] EUR inkl. MwSt. zur Verfügung.
Die Laufzeit des Vertrages entspricht der Förderperiode 2023 bis 2027. Vertragsbeginn ist der 17.07.2023. Der Vertrag endet am 31.12.2027. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption um 6 Monate bis zum 30.06.2028.
Die Region Börde Oste-Wörpe umfasst die Samtgemeinden Selsingen, Sittensen, Tarmstedt und Zeven (ohne die Gemeinde Gyhum) im Landkreis Rotenburg (Wümme). Die Stadt Zeven fungiert als Mittelzentrum und Selsingen, Sittensen und Tarmstedt sind die Grundzentren in der Börde Oste-Wörpe Region. Zwischen den Oberzentren Hamburg (Elbe) und Bremen (Weser) gelegen ist sie über die durch die Region verlaufende Autobahn 1 gut zu erreichen. Die verkehrsgünstige Lage verschafft der Region einen besonderen Vorteil als Wohn- und Gewerbestandort. Derzeit leben in der Region Börde Oste-Wörpe 52.425 Einwohner (31.12.2020) auf einer Fläche von rund 758,61 km². Neben der guten Lage sorgen weitere attraktive Bedingungen der Region Börde Oste-Wörpe, wie z.B. der weitgehend erhaltene Charakter historischer Bördedörfer sowie eine abwechslungsreiche Landschaft, die durch Oste und Wörpe und deren Niederungsbereiche sowie die angrenzenden Geestbereiche gekennzeichnet ist, für einen hohen Wohn- und Freizeitwert. Die regionale Wirtschaft wird geprägt von klein- und mittelständischen Betrieben.
Die Region Börde Oste-Wörpe liegt im Naturraum der Zevener Geest und weist eine natürliche wellige und abwechslungsreiche Kulturlandschaft auf. Typisches Merkmal der Region ist der kleinräumliche Wechsel von Acker-, Grünland-, Wald- und Moorgebieten. Besonderes Merkmal ist die Grundmoränenlandschaft der Zevener Geest.
Weitergehende Informationen zur LEADER-Region "Börde Oste-Wörpe" finden Sie unter:
https://www.boerdeoste-woerpe.de/leader-1/
Die Region wurde für die Förderperiode 2023 - 2027 als LEADER-Region am 19.12.2022 ausgewählt und anerkannt. Für die gesamte Förderperiode 2023 - 2027 stehen insgesamt [Betrag gelöscht] Euro Fördermittel, basierend auf 758,61 km² und 52.425 Einwohnern (Stand 31.12.2020), für Projekte und Maßnahmen zu Verfügung.
Die Laufzeit des Vertrages entspricht der Förderperiode 2023 bis 2027. Vertragsbeginn ist der 17.07.2023. Der Vertrag endet am 31.12.2027. Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption um 6 Monate bis zum 30.06.2028.
Das Vorhaben wird mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus Landesmitteln im Rahmen von LEADER gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der Eignung des Bieters nachfolgende Erklärungen und Nachweise beizubringen.
1. Persönliche Lage des Bieters
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
1.10 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022 (vorläufig)).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich und aktuell (2023) im auftragsrelevanten Bereich (Regionalmanagement) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Fachkräfte
b) Sonstige Mitarbeiter*innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Benennung der/des Projektverantwortlichen für die Leistungen (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und der/des stellvertretenden Projektverantwortlichen für die Leistungen (mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der beruflichen Qualifikation
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren
3.3 Erfahrungsnachweis des Büros in Form der Benennung mindestens drei Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2020), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Projekte sind vergleichbar, wenn sie die Entwicklung ländlicher Räume nach den Grundsätzen integrierter Entwicklung betreffen. Im Rahmen der Benennung der vergleichbaren Referenzen sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Projektbeschreibung mit Darstellung der Tätigkeit (Gebietsanalyse, Moderation, Management Monitoring, Evaluation)
- Art der Förderung (LEADER, Zuwendung ILE-Region etc.)
- Projektzeitraum
- Auftragsvolumen
Tariftreueerklärung NTVergG
Mit dem Angebot ist die in der Anlage enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sowie bei Einbindung von Nachunternehmen durch jeden Nachunternehmer vorzulegen. Hierzu ist die Anlage "Tariftreueerklärung gemäß NTVergG" zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J6S44
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.