Wartungsverlängerung von Serverhardware des Herstellers HP für eine Laufzeit von 36 Monaten Referenznummer der Bekanntmachung: AS230003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-phoenics.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsverlängerung von Serverhardware des Herstellers HP für eine Laufzeit von 36 Monaten
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Wartungsverlängerung von Serverhardware des Herstellers HP für eine Laufzeit von 36 Monaten
Wartungsverlängerung von Serverhardware des Herstellers HP
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße und zum Personalbestand
insgesamt. Geschäftsstellenstruktur und Ansprechpartner vor Ort. Ausgefülltes Formblatt
Unternehmensdaten beigefügt?
b) Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV.
Ausgefülltes Formblatt Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beigefügt?
c) Aktueller Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate. Handelsregisterauszug beigefügt?
d) Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung über Personen-, Sach- und Vermögensschäden
mit einer Mindesthaftsumme je Schadensfall von mindestens 500.000,- EUR.
Alternativ wird die Bereitschaft erklärt, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den
vorgenannten Mindestvoraussetzungen abzuschließen.
Formblatt Betriebshaftpflichtversicherung
a) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens für die letzten 3 Geschäftsjahre
pro Jahr nach Maßgabe des § 45 Abs. 4 Punkt 3. VgV. Anlagen.
b) Angaben über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre jeweils pro Geschäftsjahr.
Gesamtumsatz 2020/2021/2022
c) Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist,
jeweils pro Geschäftsjahr. Gesamtumsatz 2020/2021/2022
a) Referenzliste über mindestens zwei Projekte aus den letzten drei Geschäftsjahren, die mit
der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter der Angabe des Rechnungswerts, des
Lieferumfangs, sowie Nennung des Kunden inkl. Ansprechpartner mit Telefonnummer.
b) Eine vom Hersteller der Systeme ausgestellte Bescheinigung, dass der Bieter befähigt ist, die
Ausführung der ausgeschriebenen Leistung allumfänglich zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur
Verfügung .Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§ 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr.2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.