hannIT BI-Software inkl. Beratungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 00-2022-0210
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannit.de
Abschnitt II: Gegenstand
hannIT BI-Software inkl. Beratungsleistung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer mandantenfähigen Business-Intelligence-Software.
Die Software soll zunächst für die Bereiche Finanzen und Jugend der Region Hannover eingesetzt werden.
Danach sollen weitere Fachbereiche an die Software angebunden werden.
Daneben soll der künftige Auftragnehmer mit weiteren Dienstleistungen nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung beauftragt werden. Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind die hannIT AöR sowie die Träger der hannIT nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Die Träger der hannIT sind: Region
Hannover, Stadt Barsinghausen,
Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Celle, Stadt Diepholz, Gemeinde Edemissen, Stadt Garbsen, Stadt
Gehrden, Landkreis Hameln-Pyrmont, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Landkreis Hildesheim,
Stadt Hildesheim, Gemeinde Hohenhameln, Gemeinde Ilsede, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt
Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt a. Rbge., Stadt Pattensen, Landkreis Peine, Stadt Peine, Stadt
Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde
Wendeburg, Gemeinde Wennigsen und Stadt Wunstorf.
Weitere Erfüllungsorte denkbar
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer mandantenfähigen Business-Intelligence-Software.
Die Software soll zunähst für die Bereiche Finanzen und Jugend der Region Hannover eingesetzt werden.
Danach sollen weitere Fachbereiche an die Software angebunden werden.
Daneben soll der künftige Auftragnehmer mit weiteren Dienstleistungen nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung
beauftragt werden. Bezugsberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind die hannIT AöR sowie die Träger der hannIT nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Die Träger der hannIT sind: Region Hannover, Stadt Barsinghausen,
Stadt Burgdorf, Stadt Burgwedel, Stadt Celle, Stadt Diepholz, Gemeinde Edemissen, Stadt Garbsen, Stadt
Gehrden, Landkreis Hameln-Pyrmont, Landeshauptstadt Hannover, Stadt Hemmingen, Landkreis Hildesheim,
Stadt Hildesheim, Gemeinde Hohenhameln, Gemeinde Ilsede, Gemeinde Isernhagen, Stadt Laatzen, Stadt
Langenhagen, Stadt Lehrte, Stadt Neustadt a. Rbge., Stadt Pattensen, Landkreis Peine, Stadt Peine, Stadt
Ronnenberg, Stadt Seelze, Stadt Sehnde, Stadt Springe, Gemeinde Uetze, Gemeinde Wedemark, Gemeinde
Wendeburg, Gemeinde Wennigsen und Stadt Wunstorf.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit 48 Monaten (Grundlaufzeit) und verlängert sich vier Mal einseitig um weitere 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Verlängerung sechs Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Für den Fall der Verzögerung der Folgebeschaffung verlängert sich die Rahmenvereinbarung zusätzlich um weitere 12 Monate
Es werden von allen geeigneten Bewerbern maximal 3 bis 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Es besteht eine Präferenz der Vergabestelle, nur 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden, anhand der nachgewiesenen Referenzprojekte. Es sind min. drei oder mehr Referenzprojekte von drei unterschiedlichen Auftraggebern einzureichen. In die Auswahlentscheidung
gehen ausschließlich Referenzprojekte ein, die berücksichtigungsfähig sind. Berücksichtigungfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Gegenstand des Referenzprojektes war die Überlassung einer BI-Software im Sinne der
A03_BI_Leistungsbeschreibung. Eine BI-Software in diesem Sinne liegt vor, wenn die Basisanfordeurngen
4.1.1.2, 4.1.1.5, 4.1.2.1.1, 4.1.2.1.2 und 4.1.2.1.3 der A03_BI_Leistungsbeschreibung erfüllt sind.
b) Der Dienstleistungsanteil des jeweiligen Referenzprojektes zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft darf
nicht länger als drei Jahre zurückliegen, d. h. der Produktivbetrieb der BI-Software darf nicht vor Januar 2020 begonnen haben.
Die Bewertung und Gewichtung erfolgt in jedem Referenzprojekt (T03_BI_Referenzbogen) wie folgt:
1. Das Referenzprojekt wurde für einen öffentlichen Auftraggeber (§ 99 GWB) erbracht. (nein: 0 Punkte/ja: 5
Punkte)
2. Sofern Sie Nr. 1 bejaht haben:
Im Referenzprojekt wurde der Fachbereich "Finanzen" in die BI-Software implementiert. (nein: 0 Punkte/ja: 5
Punkte)
3. Sofern Sie Nr. 1 bejaht haben:
Im Referenzprojekt wurde der Fachbereich "Jugend" oder Fachbereich Soziales in die BI-Software
implementiert. (nein: 0 Punkte/ja: 5 Punkte)
4. Sofern Sie Nr. 1 bejaht haben:
Im Referenzprojektes wurde ein weiterer Fachbereich (mit Ausnahme von Finanzen und Jugend) in die BI-
Software implementiert. (nein: 0 Punkte/ja: 5 Punkte)
5. Das Referenzprojekt umfasste Leistungen des Auftragnehmers für die auftraggeberspezische Konfiguration
der BI-Software mit einem Aufwand in Höhe des nachfolgend genannten Umfangs. (Mehr als 10 Personentage = komplexe Konfiguration) = 5 Punkte; Mehr als 3 Personentage und weniger als 10 Personentage (= einfache
Konfiguration) = 3 Punkte; Weniger als 3 Personentage = 0 Punkte).
Die Vergabestelle wählt die maximal 3 bis 5 geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der Summe der Bewertungspunkte aller nachgewiesenen
Referenzprojekte aus. Maximal können somit 5 Punkte erreicht werden.
Ein Bewerber, der das vorgenannte Eignungskriterium Nr. 1 verneint, erhält in den Eignungskriterien Nr. 1 bis 4
0 Punkte.
Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein. Gleiches gilt, wenn der Bewerber zwei Referenzprojekte des selben Auftraggebers einreicht, für das zweite Referenzprojekt.
Viermalige Verlängerung um jeweils 12 Monate. Für den Fall der Verzögerung der Folgebeschaffung verlängert
sich die Rahmenvereinbarung zusätzlich um weitere 12 Monate.
Der Auftraggeber ist während der gesamten Vertragslaufzeit dazu berechtigt, weitere Träger zu benennen,
die zum Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung befugt sind. Diese Berechtigung stellt eine Option zur
Auftragsänderung im Sinne von § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB dar.
1. Ergänzung zum geschätzten Auftragswert (II.1.5. / II.2.6.) :
Der geschätzte Auftragswert wurde unter
Berücksichtigung einer viermaligen Verlängerungsoption und der bisher absehbaren Bedarfsleistungen geschätzt. Eine etwaige Preisanpassung während der Vertragslaufzeit sowie die etwaige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 Monate im Falle des Verzugs der Folgebeschaffung wurden bei der Schätzung des Auftragswert nicht berücksichtigt. Sollten darüber hinaus weitere, derzeit nicht sicher prognostizierbare, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung erforderlich werden, kann der Auftragswert
maximal bis auf [Betrag gelöscht] EUR netto ansteigen. (hypothetisch möglicher Maximalauftragswert). Der hypothetische Maximalauftragswert wurde ebenfalls ohne Berücksichtigung etwaiger Preisanpassungen über
die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung berechnet. Sollte der hypothetische Maximalauftragswert zur Anwendung gelangen, sind die bis dahin umgesetzten inflationsbedingten Preiserhöhungen entsprechend zu addieren.
Der geschätzte Auftragswert enthält den Bedarf der Region Hannover und drei weiterer Kommunen unterschiedlicher Größenordnung. Feststehend ist derzeit lediglich der Abruf der Region Hannover für den Zeitraum der Grundlaufzeit (48 Monate). Bei weiteren Kommunen lässt sich der Bedarf zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht sicher prognostizieren.
2. Es gelten nach Maßgabe der Vergabeunterlagen ergänzend die zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) der hannIT.
3. Für den Fall der Zuschlagserteilung ist eine Haftpflichtversicherung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen abzuschließen u. während der Laufzeit aufrecht zu erhalten.
5. Anforderungen an Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter
nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB,
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB,
- Darstellung der Unterauftragnehmerleistungen bei Eignungsleihe,
- Bietergemeinschaftserklärung
Die abzugebenden Erklärungen sind im Dokument T02_BI_Teilnahmeantrag konkretisiert.
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gem. § 48 Abs. 2 VgV, § 123 GWB,
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 48 Abs. 2 VgV, § 124 GWB.
Bewerber-/Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV):
Die Angaben sind für jedes Mitglied/jedes eignungsleihgebende Unternehmen gesondert beizufügen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Netto-Jahresumsatz in Euro in den Geschäftsjahren 2020 bis 2022
Bewerber-/Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV):
Die Angaben sind für jedes Mitglied/jedes eignungsleihgebende Unternehmen gesondert beizufügen.
Der Durchschnittsjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen.
Es sind mindestens drei oder mehr Referenzprojekte von drei unterschiedlichen Auftraggebern einzureichen.
In die Auswahlentscheidung gehen ausschließlich berücksichtigungsfähige Referenzprojekte (dazu III.1.3)) ein.
Hierzu ist T03_BI_Teilnahmeantrags zu verwenden.
Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Referenzprojekte, die mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Gegenstand des Referenzprojektes war die Überlassung einer BI-Software im Sinne der
A03_BI_Leistungsbeschreibung. Eine BI-Software in diesem Sinne liegt vor, wenn die Basisanforderungen
4.1.1.2, 4.1.1.5, 4.1.2.1.1, 4.1.2.1.2 und 4.1.2.1.3 der A03_BI_Leistungsbeschreibung erfüllt sind.
b) Der Dienstleistungsanteil des jeweiligen Referenzprojektes zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft darf
nicht länger als drei Jahre zurückliegen, d. h. der Produktivbetrieb der BI-Software darf nicht vor Januar 2020 begonnen haben.
Referenzprojekte, die nicht kumulativ die vorstehend unter a) und b) genannten Anforderungen erfüllen, gehen mit 0 Punkten in die nachfolgend dargestellte Wertung ein. Werden nur zwei Referenzprojekte benannt, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Wertung ein. Gleiches gilt, wenn der Bewerber zwei
Referenzprojekte des selben Auftraggebers einreicht, für das zweite Referenzprojekt.
Wertung der Eignung:
1. Das Referenzprojekt wurde für einen öffentlichen Auftraggeber (§ 99 GWB) erbracht. (nein: 0 Punkte/ja: 5Punkte)
2. Sofern Sie Nr. 1 bejaht haben:
Im Referenzprojekt wurde der Fachbereich "Finanzen" in die BI-Software implementiert. (nein: 0 Punkte/ja: 5Punkte)
3. Sofern Sie Nr. 1 bejaht haben:
Im Referenzprojekt wurde der Fachbereich "Jugend" oder Fachbereich Soziales in die BI-Software implementiert. (nein: 0 Punkte/ja: 5 Punkte)
4. Sofern Sie Nr. 1 bejaht haben:
Im Referenzprojektes wurde ein weiterer Fachbereich (mit Ausnahme von Finanzen und Jugend) in die BI-Software implementiert. (nein: 0 Punkte/ja: 5 Punkte)
5. Das Referenzprojekt umfasste Leistungen des Auftragnehmers für die auftraggeberspezische Konfiguration der BI-Software mit einem Aufwand in Höhe des nachfolgend genannten Umfangs. (Mehr als 10 Personentage (= komplexe Konfiguration) = 5 Punkte; Mehr als 3 Personentage und weniger als 10 Personentage (= einfache Konfiguration) = 3 Punkte; Weniger als 3 Personentage = 0 Punkte).
Ein Bewerber, der das vorgenannte Eignungskriterium Nr. 1 verneint, erhält in den Eignungskriterien Nr. 1 bis 4 0 Punkte.
Die Vergabestelle wählt die drei bis fünf geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Maximal können somit 5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber
weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein. Gleiches gilt, wenn der Bewerber zwei Referenzprojekte des selben Auftraggebers einreicht, für das zweite Referenzprojekt.
Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als
ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung)
Verpflichtung nach MiLoG und NTVergG nach Maßgabe der Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Maximallaufzeit von 9 Jahren übersteigt die grds. Höchstlaufzeit von 4 Jahren gem. § 21 Abs. 6 VgV. Allerdings liegt ein begründeter Sonderfall gem. § 21 Abs. 6 VgV vor: Da die Grundkonfiguration und die Anbindung von Fachbereichen zeit- und ressourcenintensiv ist, ist es aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geboten, für den Vertrag eine längere Vertragslaufzeit vorzusehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen. Gleichwohl mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2. Nach erfolgter Eignungsprüfung der Bewerber wird die Vergabestelle die drei bis fünf Bewerber auswählen,
die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen. Die Auswahl der drei bis fünf bestplatzierten geeigneten Bewerber, wobei eine Präferenz für drei besteht, erfolgt für die Aufforderung zur Angebotsabgabe anhand der von den Bewerbern eingereichten Referenzen (T02_BI_Teilnahmeantrag, T03_BI_Referenzbogen).
3. Für den Fall, dass ein Bieter vom Verfahren zurücktritt, behält sich die Vergabestelle vor, den nächstplatzierten Bewerber, der bisher nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde, zur Angebotsabgabe
aufzufordern.
4. Interessenten können bis zum 17.05.2023 über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) Fragen zum Teilnahmewettbewerb stellen. Danach eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Fristablauf beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per E-Mail den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine "Holschuld", da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YA76ZXJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]335-1336
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Bei Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes muss dieser innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu
vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werde