Lieferung eines kompakten UPLC-MS/MS-System Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0024-23-II-E
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 38116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bvl.bund.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines kompakten UPLC-MS/MS-System
Lieferung eines kompakten UPLC-MS/MS-Systems
Vertragsgegenstand ist die Lieferung und betriebsbereite Aufstellung, inkl. Installation der benötigten Software, einer UPLC-Anlage gekoppelt mit einem Triple-Quad-Massenspektrometer (im folgenden UPLC-MS/MS-System genannt) einschließlich für die Verwendung geeignete Labormöbel und einem Stickstoffgenerator. Darüber hinaus erfolgt eine mind. eintägige fachkundige Ersteinweisung in das UPLC-MS/MS-System durch geeignetes, deutschsprachiges Personal und eine mind. dreitägige Schulung durch eine/n geeignete/n englisch- oder deutschsprachige/n Applikationsspezialisten/in beim Auftraggeber vor Ort. Ferner ist eine deutsch- oder englischsprachige Bedienungsanleitung in elektronischer Form für jedes Gerät zu übermitteln. Zudem ist für einen Zeitraum von zwei Jahren - ab der betriebsbereiten Aufstellung - jährlich eine Wartung an dem UPLC-MS/MS-System durchzuführen. Weiterhin ist nach der betriebsbereiten Aufstellung für die Dauer von acht Jahren ein fachlicher, geräte- und softwaretechnischer Telefon- oder Onlinesupport sicherzustellen sowie eine Ersatz- und Verbrauchsteileverfügbarkeit zu gewährleisten. Zudem erfolgt eine Bereitstellung von Updates auf die nächste verifizierte Softwareversion für Datenaufnahme- und Datenauswertungssoftware für mindestens fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der betriebsbereiten Aufstellung.
Die Angabe unter II.2.7 stellt keinen realen Wert dar, die Angabe erfolgt aus rein technischen Gründen, die einzelnen Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus Registern
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug ausdem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a.beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergbeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages entstehen. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben"
einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion
"Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
C)
Zusätzlich zu den unter Abschnitt III.1.1 und III.1.2 beschriebenen Erklärungen hat der Bieter folgende Dokumente (Details siehe Vergabeunterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- das Leistungsverzeichnis im aidf-Format,
- die Angebotsbestätigung,
- die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April (siehe Vergabeunterlagen),
- die Produktbeschreibungen.
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) detailliert beschrieben sowie in der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) aufgeführt.
D) Bietergemeinschaften
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
E) Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
F)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
G)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.