Beschaffung von zwei automatischen Drehleiterfahrzeugen Typ DLAK 23/12 für die Berufsfeuerwehr Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: 37_1_2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift: Hiroshimaplatz 1-4
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 551400-2310
Fax: +49 551400-3201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von zwei automatischen Drehleiterfahrzeugen Typ DLAK 23/12 für die Berufsfeuerwehr Göttingen
Beschaffung zweier automatischer Drehleiterfahrzeuge vom Typ DLAK 23/12 für die Berufsfeuerwehr Göttingen
Im Rahmen der Beschaffung komplexer Fahrzeuge erfolgte - abweichend vom Grundsatz des § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB wegen nachweisbarer Schnittstellenproblematiken im Rahmen des zustehenden sachgerechten
Leistungsbestimmungsrechts - eine Gesamtlosvergabe in Bezug auf Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau.
Die Beauftragung der feuerwehrtechnischen Beladung erfolgt - dem Grundsatz des § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB entsprechend - separat durch Fachlosvergabe durch Regelverfahren.
Sitz des Auftragnehmers
Beschaffung zweier automatischer Drehleiterfahrzeuge vom Typ DLAK 23/12 für die Berufsfeuerwehr Göttingen
Im Rahmen der Beschaffung komplexer Fahrzeuge erfolgte - abweichend vom Grundsatz des § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB wegen nachweisbarer Schnittstellenproblematiken im Rahmen des zustehenden sachgerechten
Leistungsbestimmungsrechts - eine Gesamtlosvergabe in Bezug auf Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau.
Die Beauftragung der feuerwehrtechnischen Beladung erfolgt - dem Grundsatz des § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB entsprechend - separat durch Fachlosvergabe durch Regelverfahren.
Die beabsichtigte Auftragsvergabe im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b) VgV wurde am 11.04.2023 durch Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des
§ 135 Abs. 3 GWB im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Anlieferung der Drehleiterfahrzeuge vom Typ DLAK 23/12 erfolgt spätestens 6 Monate nach Anlieferung des Fahrgestells.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von zwei automatischen Drehleiterfahrzeugen Typ DLAK 23/12 für die Berufsfeuerwehr Göttingen
Postanschrift: Carl-Metz-Str. 9
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Telefon: +49 7215965-0
Fax: +49 7215965-238
Internet-Adresse: https://www.rosenbauer.com/de/de/rosenbauer-world/laendervarianten/naeher-als-sie-denken/kontakt-menu/standort-karlsruhe
Anlieferung des Fahrgestells vom Fremdhersteller
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu V.2.4)
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen
Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV). Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html