Beschaffung von zwei automatischen Drehleiterfahrzeugen Typ DLAK 23/12 für die Berufsfeuerwehr Göttingen Referenznummer der Bekanntmachung: 37_1_2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift: Hiroshimaplatz 1-4
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 551400-2310
Fax: +49 551400-3201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von zwei automatischen Drehleiterfahrzeugen Typ DLAK 23/12 für die Berufsfeuerwehr Göttingen

Referenznummer der Bekanntmachung: 37_1_2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144211 Fahrzeuge mit Drehleiter
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung zweier automatischer Drehleiterfahrzeuge vom Typ DLAK 23/12 für die Berufsfeuerwehr Göttingen

Im Rahmen der Beschaffung komplexer Fahrzeuge erfolgte - abweichend vom Grundsatz des § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB wegen nachweisbarer Schnittstellenproblematiken im Rahmen des zustehenden sachgerechten

Leistungsbestimmungsrechts - eine Gesamtlosvergabe in Bezug auf Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau.

Die Beauftragung der feuerwehrtechnischen Beladung erfolgt - dem Grundsatz des § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB entsprechend - separat durch Fachlosvergabe durch Regelverfahren.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Hauptort der Ausführung:

Sitz des Auftragnehmers

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung zweier automatischer Drehleiterfahrzeuge vom Typ DLAK 23/12 für die Berufsfeuerwehr Göttingen

Im Rahmen der Beschaffung komplexer Fahrzeuge erfolgte - abweichend vom Grundsatz des § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB wegen nachweisbarer Schnittstellenproblematiken im Rahmen des zustehenden sachgerechten

Leistungsbestimmungsrechts - eine Gesamtlosvergabe in Bezug auf Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau.

Die Beauftragung der feuerwehrtechnischen Beladung erfolgt - dem Grundsatz des § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB entsprechend - separat durch Fachlosvergabe durch Regelverfahren.

Die beabsichtigte Auftragsvergabe im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b) VgV wurde am 11.04.2023 durch Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des

§ 135 Abs. 3 GWB im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Anlieferung der Drehleiterfahrzeuge vom Typ DLAK 23/12 erfolgt spätestens 6 Monate nach Anlieferung des Fahrgestells.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 071-218253
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von zwei automatischen Drehleiterfahrzeugen Typ DLAK 23/12 für die Berufsfeuerwehr Göttingen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
27/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Rosenbauer Karlsruhe GmbH
Postanschrift: Carl-Metz-Str. 9
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Telefon: +49 7215965-0
Fax: +49 7215965-238
Internet-Adresse: https://www.rosenbauer.com/de/de/rosenbauer-world/laendervarianten/naeher-als-sie-denken/kontakt-menu/standort-karlsruhe
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:

Anlieferung des Fahrgestells vom Fremdhersteller

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

zu V.2.4)

Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen

Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV). Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.

Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit , Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit , Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/04/2023

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