St. Elisabeth Krankenhaus gGmbH, Salzgitter - Fernmeldetechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: SZB-E003/04/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38259
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.st-elisabeth-sz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eletan.de/
Abschnitt II: Gegenstand
St. Elisabeth Krankenhaus gGmbH, Salzgitter - Fernmeldetechnische Anlagen
Fernmeldetechnische Anlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
St. Elisabeth-Krankenhaus gGmbH in Salzgitter, Liefern und Verlegen von Fernmeldekabeln und -leitungen, Liefern und Montieren von Fernmeldeverteilern, Liefern und Montieren von Kabeltragsystemen, Liefern und Montieren von Installationsgeräten, Liefern und Montieren von Brandschutz elektrischer Anlagen, Liefern und Montieren einer Lichtrufanlage, Liefern und Montieren von Uhrenanlagen, Liefern und Montieren einer Brandmeldeanlage, Liefern und Montieren einer Funkfeldanlage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.