Beschaffung von Groß-Monitoren, Laser-Beamern und Dokumentenkameras für Schulen in Trägerschaft Landkreis Vechta Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2023-0133
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-vechta.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Groß-Monitoren, Laser-Beamern und Dokumentenkameras für Schulen in Trägerschaft Landkreis Vechta
Lieferung Groß-Monitore, Laser-Beamer und Dokumentenkameras
Großbildschirme und Zubehör
BBS 2 Adolf-Kolping-Schule, Klapphakenstr. 22, 49393 Lohne
Elisabethschule Vechta, Lattweg 37, 49377 Vechta
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme:
11x Großbildschirme 65"
21x Großbildschirme 86"
16x Deckenhaltesysteme
21x Screen-Mirroring-Systeme
20x Matrixswitche
Laserprojektor
BBS 1 Handelslehranstalten, Ostendorfstr. 1, 49393 Lohne
BBS 2 Adolf-Kolping-Schule, Klapphakenstr. 22, 49393 Lohne
Gymnasium Lohne, An der Kirchenziegelei 12, 49393 Lohne
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme
50 Laser-Beamer
Dokumentenkamera
BBS 2 Adolf-Kolping-Schule, Klapphakenstr. 22, 49393 Lohne
BBS 3 Justus-von-Liebig-Schule, Kolpingstr. 17, 49377 Vechta
Lieferung von 61 Dokumentenkameras
In Absprache mit den Schulen ist eine frühere Lieferung möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A)
Eignungsnachweis
Formblatt 124 zur Eigenerklärung sowie entsprechende Eignungsunterlagen (soweit nicht präqualifiziert), bestehend aus:
- Gewerbeanmeldung;
- Nachweis Eintragung im Berufsregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
- Benennung der Berufsgenossenschaft
Alternativ ist der Nachweis zur Eignung über einen Nachweis zur Präqualifikation vorzuweisen.
B)
Erklärung zu Art. 5k EU VO Nr. 833/2014 Eigenerklärung zu Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022)
Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland fällt. (Bitte verwenden Sie hierzu die bereitgestellte Eigenerklärung).
C)
Berufshaftpflichtversicherung
Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer
D
Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Nachweis mittels Angabe in einem Anschreiben
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 2.000.000 € und für sonstige Schäden
E)
Referenzen:
- Benennung von drei Referenzobjekten über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre
F)
Mitarbeiteranzahl
- Benennung der Zahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlichen Beschäftigten
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen sind zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
2. Die Auskunftserteilung für die Vergabe endet am 24.05.2023 um 16:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.