Gemeinde Tappenbeck - Projektsteuerungsleistungen für den Sportplatzneubau Referenznummer der Bekanntmachung: 69-2022-B
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tappenbeck
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Tappenbeck - Projektsteuerungsleistungen für den Sportplatzneubau
Der Auftraggeber möchte Leistungen der Projektsteuerung und Projektleitung für die Errichtung einer neuen Sportanlage mit moderner, nachhaltiger und zeitgemäßer Prägung vergeben.
Sportplatz Gemeinde Tappenbeck 38479 Tappenbeck
Das bestehende Sportgelände der Gemeinde Tappenbeck wurde im Rahmen des Ausbaus der A 39 veräußert. Es soll nun, im Nord-Westlichen Teil Tappenbecks, eine neue Sportanlage mit moderner, nachhaltiger und zeitgemäßer Prägung errichtet werden. Der Sportplatzneubau soll einerseits alle bisher der Gemeinde zur Verfügung stehenden Einrichtungen und Sportmöglichkeiten anbieten und erweitern, andererseits ein zukünftiges Dorfgemeinschaftsgelände darstellen. Die Modernität und gesellschaftliche Bedeutung der geplanten Sportanlage kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass Marcel Schäfer, Geschäftsführer Sport des Fußballbundesligisten VfL Wolfsburg die Schirmherrschaft übernommen hat . Zur Durchführung des Sportplatzneubaus bedarf es der Unterstützung durch einen Projektsteuerer (nachfolgend: "Projektmanager", da Leistungen der Projektsteuerung und Leistungen der Projektleitung vergeben werden), der den Auftraggeber bestmöglich bei der Wahrnehmung seiner Bauherrenaufgaben entlastet
Mit Erteilung des Zuschlags wird der Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungen der Projektsteuerung und Projektleitung in den Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) und 2 (Planung) beauftragt (Grundbeauftragung). Über den Abruf der Leistungen der weiteren Projektstufen wird der Auftraggeber dann insbesondere auf Grundlage der Ergebnisse des Genehmigungsverfahrens entscheiden. Die Beauftragung mit den Leistungen der Projektsteuerung und Projektleitung in den weiteren Projektstufen 3 (Ausführungsvorbereitung) bis 5 (Projektabschluss) erfolgt - nach Wahl des Auftraggebers in bis zu zwei weiteren Paketen - durch Abruf des Auftraggebers unter Angabe der jeweils abgerufenen Leistungsstufe/n. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die jeweils abgerufenen Leistungen zu erbringen, wenn der Abruf innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der jeweils vorangegangenen Leistungen erfolgt. Näheres ergibt sich aus dem Projektmanagementvertrag (Teil C).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung der Versicherung oder verbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maß-nahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten fünf Jahre (Referenzblatt, Anlage D01 der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Nicht überprüfbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2020 bis 2022, gegliedert nach gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieure/innen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.
Eigenerklärung zum/zur vorgesehenen Projektleiter/in und stellv. Projektleiter/in unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage D02).
Es sind mindestens 2 vergleichbare abgeschlossene oder noch laufende Referenzbeauftragungen nachzuweisen. Vergleichbar sind Aufträge über Leistungen der Projektsteuerung (§ 2 AHO-Schrift Nr. 9) oder Leistungen der Projektleitung (§ 3 AHO-Schrift Nr. 9).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6S3C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber der Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB)