Ex post: Stadt Syke - Vergabe Regionalmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 159-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Syke
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28857
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex post: Stadt Syke - Vergabe Regionalmanagement
Vergabe des Regionalmanagements in der LEADER-Region Bassum, Twistringen, Syke sowie Bruchhausen-Vilsen für die Förderperiode 2023 bis 2027
Für die Förderperiode 2023 bis 2027 haben sich die Städte Bassum, Twistringen und Syke sowie die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen unter dem Namen W.i.N. ("Wir im Norden")-Region erfolgreich als LEADER-Region beworben. Die W.i.N.-Region wird als LEADER-Region mit einem Budget von insgesamt rund 2 Millionen Euro gefördert, basierend auf einer Fläche von 638,7 km2 und 70.309 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 31.12.2020). Aus der Höhe des Mittelkontingents erwächst die Verpflichtung, den Umfang einer Vollzeitstelle beim Regionalmanagement einschließlich Geschäftsstelle vorzusehen. Die Leistungen sollen zu einem Viertel als ReM-Leistungen eines externen Dienstleisters und zu drei Vierteln durch eine voraussichtlich bei der Stadt Syke als GS-Sitz beschäftigte Person erbracht werden. Ein Antrag auf Förderung der laufenden Ausgaben der Lokalen Aktionsgruppe (im Folgenden: "LAG"), also der Ausgaben für ReM- und GS-Personal sowie für sonstige Ausgaben der LAG, wurde gestellt. Eine Bewilligung steht noch aus.
Mit der Leistungserbringung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
LEADER - Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raumes; Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26123
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6Z0T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.