23-0161 Winterdienstarbeiten - Durchführung des Winterdienstes auf öffentl. Flächen sowie Bushaltestellen Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0161 Winterdienstarbeiten - Durchführung des Winterdienstes auf öffentl. Flächen sowie Bushaltest
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
23-0161 Winterdienstarbeiten - Durchführung des Winterdienstes auf öffentl. Flächen sowie Bushaltestellen
Winterdienstarbeiten
38440 Wolfsburg
Winterdienstarbeiten
Reinigungsreviere Ortsteile: Almke, Barnstorf, Neindorf, Heiligen-dorf, Hattorf Nordsteimke, Hehlingen
Die Laufzeit des Auftrages erstreckt sich über zwei Winter. Vertragsbeginn der Winterdienstarbeiten ist der 01.11.2023, Vertragsende der 30.06.2025 mit der Option, zwei Winter (01.11.2025 bis 30.06.2027) zu verlängern.
38440 Wolfsburg
Winterdienstarbeiten
Reinigungsreviere Stadtgebiet: Wolfsburg Ost und Nord, Vorsfelde
Ortsteile: Neuhaus, Reislingen, Wendschott, Velstove, Brackstedt, Warmenau, Kästorf
Die Laufzeit des Auftrages erstreckt sich über zwei Winter. Vertragsbeginn der Winterdienstarbeiten ist der 01.11.2023, Vertragsende der 30.06.2025 mit der Option, zwei Winter (01.11.2025 bis 30.06.2027) zu verlängern.
38440 Wolfsburg
Winterdienstarbeiten
Reinigungsreviere Stadtgebiet: Wolfsburg West, Detmerode, West-hagen, Fallersleben
Ortsteile: Sandkamp, Ehmen, Mörse, Sülfeld
Die Laufzeit des Auftrages erstreckt sich über zwei Winter. Vertragsbeginn der Winterdienstarbeiten ist der 01.11.2023, Vertragsende der 30.06.2025 mit der Option, zwei Winter (01.11.2025 bis 30.06.2027) zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Nutzen Sie als Nachweis entweder eine Präqualifizierung in einem Präqualifizierungsverzeichnis oder das Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) des Vergabehandbuchs des Bundes (VHB) mit entsprechenden Nachweisen. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Auftraggeber akzeptiert auch eine Europäische Eigenerklärung (EEE).
Geforderte Eignungskriterien sind:
- Umsatz des Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung, dass in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind
- Angaben zu Arbeitskräften; die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte stehen zur Verfügung
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes/Wohnsitzes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
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- Der Bieter muss über eine mindestens 5-jährige Einsatzerfahrung im Winterdienst mit einer Mindestquadratmeterzahl von 5.000 qm zu betreuender Winterdienstfläche pro Jahr im Regelungsbereich der Straßenreinigungsverordnung verfügen.
- Die eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine mindestens 2 jährige Einsatzerfahrung im Winterdienst verfügen
- Der Einsatzleiter muss über eine mindestens 5 jährige Einsatzerfahrung im Winterdienst verfügen
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Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Stadt Wolfsburg
Porschestraße 49 - 38440 Wolfsburg
Rathaus A, Zimmer 901 - 905
Zum Eröffnungstermin sind Bieter oder Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadt Wolfsburg schreibt für die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) aus.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD26Z97
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen