Regionalmanagement in der LEADER-Region "Weserleiter" Referenznummer der Bekanntmachung: 34/17/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nienburg/Weser
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31582
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalmanagement in der LEADER-Region "Weserleiter"
Der Auftragnehmer soll in der Region „Weserleiter“ mit Leistungen des Regionalmanagements beauftragt werden. Er soll gemeinsam mit dem Auftraggeber die Inhalte des Regionalen Entwicklungskonzepts mit engagierten Akteurinnen und Akteuren in den Handlungsfeldern „Siedlungsentwicklung, Wohnen und Daseinsvorsorge“, Soziale Infrastruktur, Teilhabe und Chancengleichheit“, „Wirtschaft, Mobilität und Digitalisierung“, „Kultur, Freizeit, Naherholung und Tourismus“ sowie „Umwelt-, Natur- und Moorschutz“ umsetzen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die Umsetzung der Inhalte und Ziele aus dem Regionalen Entwicklungskonzept soll ein (externes) Regionalmanagement gemäß dem Musterleistungsbild „Regionalmanagement“, das vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu Verfügung gestellt worden ist, für die LEADER-Region „Weserleiter“ eingerichtet werden. Die Geschäftsstelle der Region wird bei der Stadt Nienburg/Weser eingerichtet und übernimmt die administrativen Aufgaben der Region. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Regionalmanagement und Geschäftsstelle wird vorausgesetzt.
Der Auftraggeber hat die (einseitige) Option, den Vertrag zweimal jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern.
LEADER
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.