Heizungstechnische Anlagen (KG 420) Referenznummer der Bekanntmachung: 87/23/15
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rotenburg (Wümme)
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lk-row.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heizungstechnische Anlagen (KG 420)
Heizungstechnische Anlagen (KG 420) im Zuge der Sanierung und des Neubaus Ratsgymnasium Rotenburg (Wümme)
siehe II.1.4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz,
Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen,
Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz,
Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen,
Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Eigenerklärung zur Eignung, Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Nachweise (Insolvenz,
Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen,
Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der
Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1
GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der
Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland