Lieferung und Einrichtung von Multifunktionsprintern im Mietmodell mit Full-Service-Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2023 - 153
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Einrichtung von Multifunktionsprintern im Mietmodell mit Full-Service-Leistungen
Lieferung und Einrichtung von Multifunktionsprintern im Mietmodell mit Full-Service-Leistungen
Kreishaus Osnabrück Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück, Hakenstr. 6 49074 Osnabrück, Am Markt 7 49593 Bersenbrück, Wallgarten 1 49324 Melle, Am Bahnhof 15 49593 Bersenbrück, Bahnhofstr. 41 49593 Bersenbrück, Raananastr. 9 49565 Bramsche, Am Krümpel 2 49201 Dissen a. T.W., Am Pottebruch 21c 49584 Fürstenau, Heinrich-Stürmann-Weg 5 49124 Georgsmarienhütte, Haferstr. 37 49324 Melle, Windthorststr. 3 49179 Ostercappeln, Lange Str. 1 49610 Quakenbrück, Maschstr. 8a 49565 Bramsche, Marktring 15 49191 Belm, Gartenstr. 1 49163 Bohmte, Oeseder Str. 77 49124 Georgsmarienhütte, Große Str. 1 49186 Bad Iburg, Bramscher Straße 70 49593 Bersenbrück
Die zu vergebende Leistung umfasst im Wesentlichen die Lieferung, Aufstellung, Einrichtung und den Betriebsservice netzwerkfähiger Multifunktionsprinter (MFP) mit Kopier-, Druck-, Scan- und Faxfunktionen im Mietmodell inkl. Full-Service-Leistungen zur Sicherstellung einer ständigen Verfügbarkeit und Nutzbarkeit für Anwender und Bedienstete der Verwaltungseinrichtungen.
Hierzu gehören u.a. folgende Leistungen:
- Lieferung und Bereitstellung, Installation und Betriebsservice der vertraglich vereinbarten drucktechnischen Geräte inkl. Einbindung in die Netzwerkumgebung, Einweisung / Schulung und Dokumentation
- Lieferung von Verbrauchsmaterialien (Toner, Trommeln etc.), jedoch ohne Papier, Karton, Folien, Etiketten
- Behebung von Störungen und Ausfällen im Rahmen definierter Reaktionszeiten
- Instandhaltung (Inspektions-, Pflege-, Wartungs- und Reparatur- bzw. lnstandsetzungsleistungen)
- Aufrüstung, Austausch bzw. Ersatz und Rücknahme nicht mehr funktionsfähiger Geräte
- Demontage und Rücknahme der gelieferten Geräte nach Ende der Vertragslaufzeit
Der Auftragnehmer liefert die insgesamt benötigten 77 Geräte Geräte frei Haus an die vom Auftraggeber vorgegebenen Standorte. Die Anlagen und Geräte bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Für das Service- und Supportmanagement hat der Auftragnehmer eine Servicestelle bzw. einen technischen Kundendienst vorzuhalten.
Das monatliche Druckvolumen beträgt ca. 200.000 Seiten in S/W und ca. 30.000 Seiten in Farbe.
Die Leistungen sind ab 01.08.2023 für einen Zeitraum von 48 Monaten (zzgl. Verlängerungsoption von 12 Monaten) an allen (gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Übersicht) auszurüstenden Standorten zu erbringen.
Es besteht die Option zur Vertragsverlängerung um 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Die Deckungssumme muss mindestens 2 Mio. Euro betragen und für den Bieter bzw. ein Bietergemeinschaftsmitglied bestehen
Einzureichende Unterlagen:
- Verpflichtungserklärung sowie ggf. Haftungserklärung anderer Unternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben.
- Nachweis Qualitätssicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Urkunde zur ISO-Zertifizierung (DIN EN ISO 9001:2015) des Herstellers und falls vorhanden die eigene Zertifizierung .
- Nachweis der Registrierung gem. § 6 II Elektro- und Elektronikgerätegesetz (mit dem Angebot vorzulegen)
- Referenzen (mit dem Angebot vorzulegen): Projektreferenzen vergleichbar mit der beim Auftraggeber gewünschten Gerätekonstellation
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus Osnabrück
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 22.05.2023 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1YYC8508
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland