Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erschließung & Gebietsentwässerung Referenznummer der Bekanntmachung: 20548-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen (Luhe)
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.winsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erschließung & Gebietsentwässerung
Die Stadt Winsen (Luhe) beabsichtigt die Errichtung einer Grundschule mit Zweifeldsporthalle, ein Sportplatz mit 400 m Tartanbahn und einem angrenzendem Wohngebiet auf dem Grundstück Stöckte Nr. 8 im Winsener Stadtteil Stöckte und schreibt hierfür die erforderlichen Planungsleistungen aus.
21423 Winsen (Luhe) Hoopter Straße K 1
Die zu beauftragenden Erschließungsplanungsleistungen werden für das folgende Projekt benötigt: Die Stadt Winsen (Luhe) plant die Realisierung einer Grundschule mit Zweifeldsporthalle, ein Sportplatz mit 400 m Tartanbahnmit und einem angrenzendem Wohnbaugebiet im Winsener Ortsteil Stöckte (Anbindung an die Hoopter Straße K 1).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Stöckte Nr. 8 "Grundschule und Wohnen" umfasst eine Größe von rund 13,4 Hektar, wobei das südliche Flurstück mit der Flurstücksnummer 44 (ca. 4,4 Hektar) als landwirtschaftliche Fläche festgesetzt wird und damit nicht baulich entwickelt werden soll. Bei der baulich zu entwickelnden Fläche handelt es sich demzufolge um rund 9 Hektar. In dem Gebiet sollen eine dreizügige Grundschule mit Zweifeldsporthalle, ein Sportplatz mit 400 m Tartanbahn sowie ca. 60 Wohneinheiten realisiert werden.
Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung sowie den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der zu vergebende Auftrag betrifft die jeweiligen Leistungsphasen eins bis neun, die sich näher aus dem Preisblatt ergeben.
Zunächst werden nur die Leistungsphasen eins bis vier beauftragt (Stufenauftrag). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Auftragsdurchführung beginnt voraussichtlich zum 1. August 2023 und endet spätestens mit Abschluss der Leistungsphase neun.
Sollten nach den unten genannten Kriterien mehr als fünf Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte.
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Gut" (5 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität und für Öffentliche Auftraggeber oder vergleichbare Institutionen durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte größerer Komplexität und für Öffentliche Auftraggeber oder vergleichbare Institutionen durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte).
Die fünf geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb. Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die drei am besten geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird die Auftraggeberin insbesondere die von dem Bewerber vorgelegten Referenzen mit vergleichbaren Leistungen, speziell im Hinblick auf Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Erschließung und Gebietsentwässerung in Bezug auf Grundschulen und Wohngebiete samt aller hiermit in Zusammenhang stehenden Leistungselemente berücksichtigen.
Der zu vergebende Auftrag betrifft die jeweiligen Leistungsphasen eins bis neun, die sich näher aus dem Preisblatt ergeben. Zunächst werden nur die Leistungsphasen eins bis vier beauftragt (Stufenauftrag).
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen. Die besonderen und zusätzlichen Leistungen werden nur nach ausdrücklichem Abruf der Auftraggeberin beauftragt.
Der Auftragnehmer hat daher keinen Anspruch auf die Beauftragung besonderer oder zusätzlicher Leistungen.
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Angebotsformular samt Preisblatt.
III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzeptes bewertet. Das von den Bietern vorzulegende Konzept wird nach den folgenden Unterkriterien bewertet: (1) Besondere Anforderungen an das Projekt, (2) Organisationskonzept und (3) Kosten- und Terminkontrolle.
Für jedes Unterkriterium kann ein Bieter jeweils maximal 10 Punkte erreichen. Die höchstmögliche Wertungspunktzahl sind daher insgesamt 30 Punkte. Hierzu im Einzelnen wie folgt:
(1) Besondere Anforderungen an das Projekt
Ziel der konzeptionellen Darstellung ist es, dass der Bieter dargelegt, welche besonderen Anforderungen er zur Lösung der Planungsaufgaben erkannt hat und wie er mit den besonderen Erfordernissen des Projekts umzugehen gedenkt. Für die Auftraggeberin ist die Herangehensweise an das Projekt und dessen Durchführung (zügige Realisierung der Planungsaufgaben, Ablauf des Planungsprozesses, Umgang mit gegebenenfalls auftretenden Schnittstellenproblemen) relevant.
Dargestellt werden soll, wie der Bieter die innere Erschließung sowie die in der Leistungsbeschreibung näher dargelegte verkehrliche Erschließung planen und konzeptionell umsetzen möchte.
Relevant ist hier, dass das Konzept eine sinnvolle Struktur aufweist und die besonderen Planungsanforderungen hervorhebt. Dies soll in seinem Konzept zum Ausdruck und mit Bezug auf die Besonderheiten des konkreten Projekts dargelegt werden.
Besondere Anforderungen liegen in der Herausforderung, dass auf dem Gelände neben einer dreizügigen Grundschule eine Zweifeldsporthalle, ein Sportplatz und ca. 60 Wohneinheiten gebaut werden soll. Technisch hochwertige und innovative Ansätze sowie eine energieeffiziente und nachhaltige Projektplanung werden in diesem Zusammenhang besonders honoriert.
Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass planerische Vorgehen des Bieters anhand der konzeptionellen Erläuterungen nachvollziehen zu können und Lösungen aufgezeigt zu bekommen, wie sich die Planung konkret umsetzen lässt.
(2) Organisationskonzept
Das Ziel der hierauf bezogenen Konzeptdarstellung ist es, dass der Bieter darlegt, wie seine personelle Organisation im Rahmen dieses Projektes aufgestellt werden soll, um schnellstmöglich nach der Beauftragung durch die Auftraggeberin mit der Planung der jeweiligen Gewerke beginnen zu können.
Der Bieter soll in seinem Konzept darstellen, wie er gewährleistet, dass über den gesamten Projektzeitraum eine ausreichende Anzahl von projektbeteiligten Personen zur Verfügung steht, um Verzögerungen bestmöglich vermeiden zu können. Hierzu zählt insbesondere die Darlegung der Vertretungsregelungen für den Ausgleich unvorhergesehener personeller Ausfälle und der zügige Projektbeginn nach Auftragserteilung.
Wichtig für die Auftraggeberin ist, dass der Bieter einen ständigen Ansprechpartner bereithält. Hierbei sind die bereitgestellten Ausschreibungs- und Projektunterlagen zu berücksichtigen.
Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass die personelle Organisation des Bieters derart aufgestellt ist, dass keine personellen Engpässe, die regelmäßig zu Projektverzögerungen führen, entstehen. Dies wird im Rahmen der konzeptionellen Bewertung positiv honoriert.
(3) Kosten- und Terminkontrolle
Ziel ist, dass der Bieter eine valide Kosten- und Terminkontrolle vorlegt, die eine zügige Projektdurchführung gewährleistet und eine Überschreitung vereinbarter Kosten vermeidet.
Der Bieter soll darlegen, wie er sicherzustellen gedenkt, dass die vereinbarten Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen in Bezug auf die Erschließung nicht überschritten werden.
Insbesondere ist dabei eine fortlaufende und an Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit orientierte Kostenkontrolle zu gewährleisten.
Diesbezüglich soll der Bieter seine Methoden darstellen, wie er die termingerechte Realisierung der Erschließungsplanung sicherzustellen gedenkt.
Der Auftraggeberin kommt es zudem darauf an, dass alle planerisch notwendigen Maßnahmen benannt, plausibel dargelegt und inhaltlich erläutert werden.
Die pro Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den aufgezeigten Erfüllungsgrad zu gewährleisten:
0 Punkte erhält das Konzept, wenn Ausführungen vollständig fehlen oder aus Sicht der Auftraggeberinnen völlig unbrauchbar sind.
2 Punkte werden vergeben, wenn die Ausführungen zum Konzept aus Sicht der Auftraggeberinnen an erheblichen Mängeln leiden und höchstens in Teilen, aber im Ganzen nicht mehr brauchbar sind.
4 Punkte erhält der Bieter, wenn seine Ausführungen an kleineren Mängeln leiden, aber trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch genügen.
6 Punkte werden vergeben, wenn die Ausführungen aus Sicht der Auftraggeberinnen in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entsprechen.
Der Bieter erhält 8 Punkte, wenn das Konzept überzeugende Ausführungen enthält, die aus Sicht der Auftraggeberin über den durchschnittlichen Anforderungen liegen.
10 Punkte werden vergeben, wenn der Bieter sehr überzeugende Ausführungen tätigt, die aus Sicht der Auftraggeberin erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegen und ein besonderes Maß der Zielerfüllung erwarten lassen.
Die Verhandlungen werden voraussichtlich am 28. Juni 2023 stattfinden. Nähere Informationen werden diesbezüglich rechtzeitig bereitgestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil der Rahmenvereinbarungen.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage / Angaben des Bieters.
- Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied einzureichen.
Siehe Teilnahmeformular des Auftraggebers zu folgenden Punkten:
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR , sonstige Schäden mind. [Betrag gelöscht] EUR (§ 45 Abs. 4 VgV);
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre;
3) Eigenerklärung über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter.
Siehe Teilnahmeformular des Auftraggebers zu folgenden Punkten:
- Angabe der in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte des Bewerbers, die dem zu erbringendem Auftrag ähneln. Die Referenzprojekte ähneln dem zu erbringenden Auftrag, wenn sie Planungsleistungen betreffen, die in Zusammenhang mit der Erschließung und Gebietsentwässerung in Bezug auf Grundschulen und Wohngebieten samt aller hiermit in Zusammenhang stehenden Leistungselemente stehen.
Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig),
- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Auftragsjahre,
- Auftragsvolumen,
- Profil des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters
- Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes
- Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Verfehlungen und Eintragungen in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs.
Die Dienstleistung ist Architekten, Ingenieuren und juristischen Personen gemäß § 75 VgV vorbehalten.
Auftragsdurchführung durch zur Leistungserbringung geeignete Architekten und/oder Ingenieure erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Es handelt sich zunächst um einen Teilnahmewettbewerb; Teilnahmeanträge sind elektronisch einzureichen (Ziffer I.3);
- Die geeigneten Bewerber werden in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert; das Angebotsformular wird ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt;
- Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öff. Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
- Fragen sind ausschließlich elektronisch über das unter Ziffer I.3) genannte Portal zu stellen;
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch;
- Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUR6SJF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/