VOB, TZH-Lüneburg, Neubau Werkstattzentrum 3 - Hebebühnen (LV 4691) Referenznummer der Bekanntmachung: X-HWKB-2023-0020
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-bls.de
Abschnitt II: Gegenstand
VOB, TZH-Lüneburg, Neubau Werkstattzentrum 3 - Hebebühnen (LV 4691)
Hebebühnen (LV 4691)
Lieferung und Montage von 12 St. Stempel-Hebebühnen mit Schwenkarmen, 5 St. Stempel-Hebebühnen mit Plattenaufnahme sowie 3 St. Scheren-Hebebühnen einschließlich Lieferung und Hilfestellung bei der Montage der dafür erforderlichen Betoneinbauteile.
Abschnitt IV: Verfahren
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Friedenstr. 6 21335 Lüneburg Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
10.1 Bieterfragen sind per Vergabeportal zu stellen, spätestens bis 11.05.2023.
10.2 Von den Ausschreibungsunterlagen abweichende Zahlungsbedingungen und bietereigene AGBs (auch in angebotsrelevanten Begleitschreiben) werden nicht Vertragsbestandteil.
10.3 Bei der Verwendung der GAEB-Datei bitten wir um Rücksendung der ausgefüllten Datei im Dateiformat gaeb.X84.
10.4 Ihr/Ihre Angebot/Angebote für die Instandhaltungs-/Wartungsarbeiten anhand unseres/unserer
AMEV-Vertrages/-Verträge ist zwingend erforderlich.
10.5 Die Zuschlagswertung erfolgt anhand der Summe der Preise der Bauleistungen und der Instandhaltungs-/Wartungsleistungen für einen Zeitraum von vier Jahren.
10.6 Alle gegebenenfalls vom AN zu erstellenden Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen.
10.7. Gemäß §13 Abs. 4 Nr. 1 i.V. m. Nr. 2 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 4 Jahre. Die Rückgabe der Mängelanspruchsbürgschaft (Formblatt 422) erfolgt gem. §17 Abs. 8 Nr. 1 2. Halbsatz VOB/B zum Ende des Verjährungszeitpunktes für Mangelansprüche gem. §13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B.
10.8 Das Beiblatt zum Formblatt 214 ist zu beachten.
10.9 Für die Statik bzw. die Gründung des Gebäudes relevante Unterlagen sind schnellstmöglich nach Auftragserteilung einzureichen. Der Einbau eventueller Fundamentbauteile hat in Absprache mit der Bauleitung zu erfolgen, voraussichtlich im 4. Quartal 2023.
10.10 Elektronisch übermittelte Dokumente sind ohne Unterschrift gültig, sofern statt der Unterschrift der Name des (z.B. das Angebot oder den Auftrag) Erklärenden angegeben ist.
Das gilt auch für AMEV-Wartungsverträge.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: entfällt
Postleitzahl: entfällt
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).