Lieferung Mittelspannungskabel 500 mm ² für die Energieversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: nvb MSP-Kabel 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvb-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Mittelspannungskabel 500 mm ² für die Energieversorgung
Lieferung von 45 Kilometern Mittelspannungskabel des Typs NA2XS(F)2Y 1x500 RM/35 18/30kV
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von 45 Kilometern Mittelspannungskabel des Typs NA2XS(F)2Y 1x500 RM/35 18/30kV auf Kaberltrommeln je 500 m für die Energieversorgung. Die Anlieferadresse befindet sich innerhalb des Stadtgebietes Nordhorn (PLZ 48527 - 48531) und wird rechtzeitig vom Auftraggeber bei Auftragsvergabe bekannt gegeben. Es sind bis spätestens zum 31.10.2023 insgesamt 15 km Msp-Kabel zu liefern (Fixtermin). Die restliche Menge von insgesamt 30 km Msp-Kabel ist bis spätestens zum 31.12.2023 zu liefern (Fixtermin). Gefahrenübergang: Anlieferstelle Lieferbedingung: Frei Haus
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Myślenice
NUTS-Code: PL Polska
Postleitzahl: 32-400
Land: Polen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.