Anwaltliche Rechtsberatungsleistungen SPNV Referenznummer der Bekanntmachung: 30.02-2023/0116
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ausschreibungen-hannover.de
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anwaltliche Rechtsberatungsleistungen SPNV
Anwaltliche Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Verkehrsvertrages S-Bahn Hannover 2022+ und weiterer Verträge, die im Zusammenhang mit dem Verkehrsvertrag geschlossen wurden
Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Gegenstand der Ausschreibung ist eine juristische Beratung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung der Verkehrsleistungen innerhalb des Netzes der S-Bahn Hannover sowie im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der KOFF.
Vorgesehen ist dabei ein juristischer Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren, um eine kontinuierliche Beratung bei wechselnden Fragestellungen und wechselndem Aufwand gewährleisten zu können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zulassung als Rechtsanwalt gem. §§ 4, 6, 12 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Für die Ausführung des Auftrages ist eine Zulassung als Rechtsanwalt notwendig. Zudem muss das eingesetzte Beratungsteam über Berufserfahrung im SPNV Bereich verfügen. Als Nachweis der Qualifikation des eingesetzten Beratungsteams sind Referenzmandate im Bereich des SPNV vorzuweisen.
Als Berufserfahrung und Referenzmandate zählt jene Erfahrung, die in folgenden Bereichen erlangt wurde: Vorbereitung von Vergabeverfahren zur Beauftragung von SPNV-Leistungen, Konzeption von Maßnahmen und Ausgestaltung von Verträgen zur Fahrzeugfinanzierung im SPNV, Änderung bestehender Verträge über SPNV-Leistungen, Auseinandersetzungen während der Vertragsdurchführung von SPNV-Verkehrsverträgen inkl. Prozessvertretung in gerichtlichen Streitigkeiten oder Vertretung in Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Gewichtung:
Kriterium A: Preis
Kriterium A.1: Stundensatz (15%)
Kriterium A.2: Tagessatz (15%)
Kriterium B: Qualität
Kriterium B.1: Berufserfahrung im Bereich SPNV des eingesetzten Beratungsteams (30%)
Kriterium B.2: Qualifikation des eingesetzten Beratungsteams: Referenzmandate (40%)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerberfragen sollten bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist an die unter 2. genannten Möglichkeiten zur Kommunikation gerichtet werden, um die Antworten spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von elektronischen Angeboten ausschließlich über das Vergabeportal eVergabe möglich ist.
Die Abgabe von Angeboten auf andere Weise elektronisch (z.B. per E-Mail oder Fax) wird nicht akzeptiert!
Ebenso unzulässig ist die Abgabe in Papierform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]/1335/1336
Fax: [gelöscht]
Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).