Lieferung eines mittleren Löschfahrzeugs (MLF)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Horneburg
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21640
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.horneburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines mittleren Löschfahrzeugs (MLF)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von einem Löschfahrzeug (MLF) nach DIN EN 1846 und in Anlehnung an DIN 14530-25 sowie DIN 14530-5 (LF10) für die Samtgemeinde Horneburg. Der Aufbau ist auf das zugelieferte Fahrgestell zu montieren (Auftragnehmer Los 2) und zu einem Komplettfahrzeug zusammenzubauen.
Lieferung eines Fahrgestells für ein Löschfahrzeug (MLF)
Lieferung eines Fahrgestells für ein mittleres Löschfahrzeug (MLF).
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
• Zulieferung eines Fahrgestells durch den Auftragnehmer aus Los 1 an einen Standort des Auftragnehmers aus Los 2 in Deutschland;
• Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen;
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile.
Weitere Zusatzausrüstungen/- leistungen für das Fahrgestell (Option ohne Wertung): Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung für das Fahrgestell können weitere Austattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Zu Ziffer II.2.7.): Lieferung ab dem 01.09.2024 bis spätestens 31.12.2024 (an Los 2).
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Löschfahrzeug (MLF) sowie Komplettmontage
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Löschfahrzeug (MLF) sowie Komplettmontage des Fahrzeugs und Auslieferung bis spätestens 30.09.2025.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
• Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung des zugelieferten Fahrgestells;
• Lieferung/Montage des feuerwehrtechnischen Aufbaus;
• Einbau/Montage der beigestellten feuerwehrtechnischen Beladung;
• Komplettmontage, Zulassung nach StVZO und DIN EN 1846;
• Übergabe/Abnahme des Komplettfahrzeugs;
• Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen;
• Einweisung des Bedienpersonals (ca. 9 Personen) des Auftraggebers (inkl. Sicherheits- und Geländefahrtraining) am Standort des Auftragnehmers;
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile.
Weitere Zusatzausrüstungen/-leistungen Aufbau (Optionen mit Wertung):
• Lieferung und Anbau eines Abbiegeassistenten auf der rechten Fahrzeugseite;
• Lagerung des Stromerzeugers auf einer Schwenkvorrichtung;
• Elektrische Verbindungsleitung 230 V vom Stromerzeuger zu einer spritzwasserdichten Steckdose (IP 68) im Aufbau, schaltbar vom Bedienstand;
• Flutlichttrage mit zwei fest montierten LED-Scheinwerfern (230 V).
Weitere Zusatzausrüstungen/- leistungen für das Fahrgestell (Optionen ohne Wertung):
• Lagerung der Fahrzeugbatterien möglichst wartungsfreundlich auf einem Auszug im Bereich des Mannschaftsraumeinstiegs;
• Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung für das Fahrgestell können weitere Austattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Zu Ziffer II.2.7): Spätester Liefertermin ist der 30.09.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung;
• Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein;
• Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge.
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR;
• Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein;
• Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
Los 1:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder ähnlichen Fahrgestellen;
Los 2:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder ähnlichen feuerwehrtechnischen Aufbauten für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge.
Los 1:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder ähnlichen Fahrgestellen für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022;
Los 2:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens drei baugleichen oder ähnlichen feuerwehrtechnischen Aufbauten für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022.
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E- Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.