Realisierungswettbewerb Kultur- und Bildungszentrum Klostergang, Zeven (KuBiZ) in der ehemaligen Grundschule Klostergang, Samtgemeinde Zeven
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeven
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27404
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zeven.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Kultur- und Bildungszentrum Klostergang, Zeven (KuBiZ) in der ehemaligen Grundschule Klostergang, Samtgemeinde Zeven
Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Gebäude für das Bauvorhaben Kultur- und Bildungszentrum Klostergang, Zeven (KuBiZ) in der ehemaligen Grundschule Klostergang, Samtgemeinde Zeven
27404 Zeven
Durch die Samtgemeinde Zeven wurde ein nichtoffener Realisierungswettbewerb im Rahmen eines VgV-Verfahrens ausgelobt. Nach Abschluss des Wettbewerb wurde durch die Samtgemeinde Zeven mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren zur Auftragsvergabe gemäß VgV und GWB durchgeführt. Gegenstand des Auftrags ist die Objektplanung Gebäude mit stufenweiser Beauftragung der Leistungsphasen 2-9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanungsvertrag - Objektplanung Gebäude, Kultur- und Bildungszentrum Klostergang, Zeven (KuBiZ) in der ehemaligen Grundschule Klostergang, Samtgemeinde Zeven
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig,soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland