Leader-Region Wattenmeer-Achter: Regionalmanagementleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: P638
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderney
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26548
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.norderney.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leader-Region Wattenmeer-Achter: Regionalmanagementleistungen
Die LEADER-Region Wattenmeer-Achter im Weltnaturerbe ist ein Zusammenschluss der Ostfriesischen Inseln Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge mit der Küstenstadt Norden im äußersten Nordwesten Niedersachsens. Die Inseln liegen im Nationalpark und Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer und sind als UNESCO-Weltnaturerbe ausgezeichnet. Die Region umfasst eine Fläche von 237 m² Land- und 1.990 km² Wattfläche und hat eine Bevölkerung von rund 41.000 Einwohnern.
Die LEADER-Region besteht bereits seit Beginn der Förderperiode 2014 2022 mit dem aktuellen Gebietszuschnitt. Die Grundlage der LEADER-Arbeit bildet das Regionale Entwicklungskonzept (REK), das im Jahr 2021/2022 fortgeschrieben wurde. Die Förderperiode 2023-2027 wurde mit der Fortschreibung unter das Motto "Watt ein Lebensraum" gestellt. Das REK umfasst die vier Handlungsfelder
1) Tourismusregion mit Zukunft
2) Lebensraum mit Perspektive
3) Nachhaltige Region
4) LAG-Aktivitäten und Kooperationen
in denen Projekte von öffentlichen und privaten Akteuren umgesetzt werden können.
Zur Steuerung, Koordinierung und Abwicklung des LEADER-Prozesses soll ein Auftrag für die Erbringung von Regionalmanagement und Geschäftsstellentätigkeit vergeben werden.
Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge und Küstenstadt Norden
Regionalmanagementleistungen gemäß Aufgabenbeschreibung (Datei: 04-0_WattenmeerAchter_offen-REM_Aufgabenbeschreibung).
Verlängerungsoption des Vertrages um max. 1 Jahr.
LEADER
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird. Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck "D02_...Angaben-Eignung",
- Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Nachweis mittels Angabe im Vordruck "D02_...Angaben-Eignung".
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied.
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen seit 2015, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Nachweis mittels eigener Angaben zu den Referenzen.
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV): Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen seit 2015 mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV): Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_...Angaben-Eignung".
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV) falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D08_..._Unterauftragnehmer", Vordruck "D09_..._Verpflichtung-Unterauftragnehmer" und Vordruck "D10_..._Ausschlusskriterien-
Unterauftragnehmer".
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote findet nicht öffentlich statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3).
- Das Angebot ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Das Angebot inkl. aller Angebotsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an oder unterzeichnen mittels fortgeschrittener/m oder qualifizierter/m Signatur/Stempel.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei "05_..._Kriterien-Angebot".
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5P6SA8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderney
Postleitzahl: 26548
Land: Deutschland