Beschaffung eines Notfallkommunikationssystem für den Landkreis Emsland Referenznummer der Bekanntmachung: Notfallkommunikation LKE 2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Notfallkommunikationssystem für den Landkreis Emsland
Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren zur Beschaffung eines Notfallkommunikationssystems für den Landkreis Emsland
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschaffung eines mehrstufigen funkbasierten Notfallkommunikationssystems das ein von externen Providern völlig unabhängiges digitales Datenfunknetz abbilden kann.
gemäß Katalog Eignungskriterien
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Eignungskriterien "B1 LKE Notfallk Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung wird im Auftrag und im Namen des Landkreis Emsland die memo-c, Jens Christiansen, Kriegerdankweg 29, 22457 Hamburg "[gelöscht]" durchgeführt. memo-c sichert eine vertraulich Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen zu.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5931440
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.