Erbringung von Dienstleistungen der Brief und Paketbeförderung Referenznummer der Bekanntmachung: A.008674
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kdo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen der Brief und Paketbeförderung
Auftragsgegenstand ist der Versand von nationalen und in geringem Umfang von EU-weiten Briefsendungen sowie von Paketen für den Auftraggeber.
Briefpostdienste
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) Elsässer Straße 66 26121 Oldenburg siehe Vergabeunterlagen
Auftragsgegenstand ist der Versand von nationalen und in geringem Umfang von EU-weiten Briefsendungen sowie von Paketen für den Auftraggeber.
Der Vertrag läuft vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht jeweils drei Monate vor Vertragsschluss in Textform kündigt. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 30.06.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wahlbenachrichtigungskarten
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) Elsässer Straße 66 26121 Oldenburg siehe Vergabeunterlagen
Auftragsgegenstand ist der Versand von nationalen und in geringem Umfang von EU-weiten Briefsendungen sowie von Paketen für den Auftraggeber.
Der Vertrag läuft vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht jeweils drei Monate vor Vertragsschluss in Textform kündigt. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 30.06.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Es ist von einem jährlichen Höchstumfang in Höhe von 200 % der im Preisblatt für das jeweilige Los genannten Sendungsmengen auszugehen. Bei Erreichen des Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung. Die Regelungen des § 132 GWB bleiben hiervon unberührt.
Paketversand
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) Elsässer Straße 66 26121 Oldenburg siehe Vergabeunterlagen
Auftragsgegenstand ist der Versand von nationalen und in geringem Umfang von EU-weiten Briefsendungen sowie von Paketen für den Auftraggeber.
Der Vertrag läuft vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht jeweils drei Monate vor Vertragsschluss in Textform kündigt. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 30.06.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
8.3.1 Firmenprofil
Firmenprofil mit Beschreibung der für die Durchführung der angebotenen Leistungen zuständigen Bereiche des Unternehmens und der wesentlichen Eckdaten des Unternehmens, insbesondere Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Liegt der Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme weniger als drei Jahre zurück, tritt dieser Zeitraum an die Stelle des Drei-Jahres-Zeitraums. Sollen die zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise von Dritten erbracht werden, ist in dem Firmenprofil auch auf die Art und Weise der geplanten Einbindung der Dritten einzugehen. Das Firmenprofil soll 10 Seiten nicht überschreiten.
Lizenz nach PostG (nur Lose 1 und 2)
Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) der nach §§ 5 ff. PostG erforderlichen Lizenzen und Eigenerklärung darüber, dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenz nach § 9 PostG eingeleitet worden ist. Sofern der Bieter innerhalb der letzten 6 Monate eine Aufforderung nach § 9 Abs. 2 PostG erhalten hat, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht beglaubigte Kopie) der Bundesnetzagentur vorzulegen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als zwei Monate ist und aus der hervorgeht, dass kein Verfahren zum Widerruf der Lizenz nach § 9 PostG eingeleitet worden ist. (hierzu ist das "Formblatt zu Eigenerklärungen" (Anlage 7) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen).
Gewerbe-/Berufsregister
Eigenerklärung, dass der Bieter in das Gewerbe- oder Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle bzw. Verzeichnis der Inhaber von Betrieben eines zulassungsfreien Handwerks) oder ein vergleichbares Berufs- oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Herkunftslandes eingetragen ist (hierzu ist das "Formblatt zu Eigenerklärungen" (Anlage 7) mit dem Angebot einzureichen).
Umsatzangaben
Angabe der Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Liegt der Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme weniger als drei Jahre zurück, tritt dieser Zeitraum an die Stelle des Drei-Jahres-Zeitraums.
Versicherung
Eigenerklärung darüber, dass der Bieter über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die den gesamten Leistungsbereich abdeckt, auf den sich das Vergabeverfahren bezieht und die mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall enthält:
Personen- und Sachschäden: Euro 3.000.000
Vermögensschäden: Euro 500.000
Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften: Euro 250.000.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ("Maximierung") beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme.
Besteht zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine den vorstehenden Anforderungen entsprechende Versicherung, genügt die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Falle eines Zuschlags (hierzu ist das "Formblatt zu Eigenerklärungen" (Anlage 7) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen).
Referenzen
Listen der vom Bieter innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des genauen Auftrages, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Art der durchgeführten Leistung und der Leistungszeiträume sowie der Referenzen von Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Vom Umfang her vergleichbar sind Aufträge, die mindestens 80% des jährlichen Sendungsvolumens ausmachen, sofern mindestens 60 % des jeweiligen Sendungsvolumens bereits erbracht wurden.
Die Listen sind wie folgt zu gliedern:
Auftraggeber Anschrift, Telefonnummer, E-MailAnsprechpartner Art der durch-geführten LeistungLeistungs-zeitraum Auftrags-summe
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
Eigenerklärung darüber, dass der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 eines akkreditierten Zertifizierungsunternehmens verfügt und dass sich das Zertifikat auf die angebotenen Leistungen erstreckt; gleichwertige Nachweise für Qualitätssicherungsmaßnahmen werden anerkannt, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit der Maßnahmen mit denen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 nachweist (hierzu ist das "Formblatt zu Eigenerklärungen" (Anlage 7) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Eigenerklärung, die Angaben zu dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123, 124 GWB enthält (hierzu ist die "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB" (Anlage 8) mit dem Angebot einzureichen).
Auftragsverluste
Hat der Bieter innerhalb der letzten drei Jahre Aufträge über die Erbringung von mit dem Auftrag vergleichbaren Leistungen aus einem der in § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB genannten Gründe verloren, sind die Aufträge mit den vorstehenden Angaben und dem jeweiligen Verlustgrund zu nennen. Diese Angaben haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung. In diesem Fall wird der Auftraggeber jedoch prüfen, ob der Ausschlussgrund des § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB erfüllt ist.
Nachunternehmer/Kapazitäten Dritter/Bietergemeinschaft
Bitte nennen Sie die Namen aller wesentlichen Nachunternehmer, die von Ihnen mit eingesetzt werden sollen (gemäß "Erklärung für den Einsatz von Nachunternehmern", Anlage 11). Der Einsatz ist zugelassen, wenn der Bieter für alle angebotenen Leistungen über einen einzigen Hauptansprechpartner (Projektleiter) verfügt. Für den Einsatz von Nachunternehmern gilt § 5 Abs. 2 PostG.
Die "Verpflichtungserklärung/en für Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 S. 2 VgV" (Anlage 12) ist/sind erst auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Ein Bieter darf im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, ohne dass diese zugleich einen Teil des Auftrags ausführen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen (sogenannte "Eignungsleihe"). Hierfür muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Macht ein Bieter von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, ist die "Eigenerklärung für eine Eignungsleihe nach § 47 Abs. 1 VgV" (Anlage 13) mit dem Angebot vorzulegen
Wenn ein Bieter den Einsatz eines Nachunternehmers gemäß § 36 VgV beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftliche/finanzielle und/oder technische/berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, liegt zugleich eine Eignungsleihe vor, so dass auch § 47 VgV gilt. Für diesen Fall sind bereits mit dem Angebot sowohl Anlage 11 als auch Anlage 12 und Anlage 13 einzureichen.
Falls ein Bieter beabsichtigt, die Deutsche Post AG als Nachunternehmer zur Erbringung von Teilleistungen im Sinne des § 28 Abs. 1 PostG einzusetzen oder im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten der Deutsche Post AG in Anspruch zu nehmen, ist die Vorlage der "Verpflichtungserklärung für den Einsatz von Nachunternehmern und Eignungsleihe" (Anlage 12) mit dem Angebot entbehrlich.
Bietergemeinschaften müssen die "Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft" (Anlage 14) ausfüllen und mit dem Angebot einreichen. Bitte teilen Sie gegebenenfalls mit, welches Ihre Gründe für die Beteiligung anderer Unternehmen/Einrichtungen sind. Für den Fall der Eingehung einer Bietergemeinschaft muss aus der Mitteilung hervorgehen, dass der Zusammenschluss mit § 1 GWB vereinbar ist.
Es ist nicht zulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbieter ein Angebot abzugeben. Ein solches Verhalten wird als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprache gewertet und führt gemäß § 1 GWB zum Ausschluss aller betroffenen Angebote. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an mehreren Bietergemeinschaften beteiligt.
8.6 Umweltaspekte
Der Auftraggeber fordert unter Beachtung des SaubFahrzeugBeschG, dass der Auftragnehmer bei der Ausführung seiner Leistung saubere Fahrzeuge zu einem Mindestprozentsatz von 15 % nutzt.
Der Auftragnehmer muss über mindestens 15 % an sauberen Fahrzeugen gemessen an der Gesamtzahl seiner Fahrzeuge verfügen, die er für die Ausführung der Leistung einsetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund der Erfahrungswerte aus der Vergangenheit hat der Auftraggeber eine Schätzung der jährlichen Sendungsvolumina erstellt. Die geschätzten Sendungsmengen ergeben sich im Einzelnen aus dem Preisblatt für das jeweilige Los (Anlage 5).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW16SKF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]