Objektplanung im Rahmen des Bauvorhabens „Sanierung der Stadthalle in Braunschweig“ Referenznummer der Bekanntmachung: VE-7-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung im Rahmen des Bauvorhabens „Sanierung der Stadthalle in Braunschweig“
Der Auftraggeber plant die Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Stadthalle in Braunschweig. Im Rahmen der Vergabe der hierfür erforderlichen Planungsleistungen soll zunächst ein Architekturbüro für den Bereich der Objektplanung auf Basis der beigefügten Aufgabenbeschreibung gebunden werden. Es handelt sich hierbei vornehmlich um Leistungen der Ausführungsplanung sowie in Teilen um Leistungen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausführungsplanung sowie in Teilen Entwurfs- und – soweit erforderlich – Tekturplanung und Künstlerische Oberleitung
Die Sanierung der Stadthalle Braunschweig wurde bereits vor Jahren von der Stadt Braunschweig beschlossen. In 2016 wurde die Planung gestartet, um die erforderlichen Vorbereitungen für eine Sanierung zu treffen. Im Jahr 2018 wurde die Stadthalle unter Denkmalschutz gestellt und die Planung daraufhin angepasst. Es liegt eine Baugenehmigung für die Sanierung der Stadthalle Braunschweig aus dem Jahr 2020 vor, die in 2023 verlängert wurde.
Die vorliegende Baugenehmigung wird dabei die Basis der Wiederaufnahme des Projektes bilden, die vom Auftragnehmer im Zuge seiner Planung eigenverantwortlich und umfassend bis zur Ausführungsreife fortzuschreiben ist. Insbesondere betrifft dies:
• Überprüfung und eventuelle Anpassung der vorhandenen Planung unter Berücksichtigung aktueller Prämissen und Vorschriften
• Korrektur möglicher unzureichender oder unwirtschaftlicher Planungsansätze
• Optimierung der Qualitäten in Abstimmung mit dem Auftraggeber unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte für die Umsetzung und den Betrieb
• Planung und Detaillierung in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz
In diesem Zusammenhang sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen. Dies umfasst alle für den Projekterfolg erforderlichen Leistungen. Analog zur HOAI ist dies die Leistungsphase 5 (voraussichtlich alle Grundleistungen sowie in Teilen auch Besondere Leistungen).
Aufgrund der Komplexität der Aufgabenstellung ist es für den Projekterfolg unerlässlich, dass während der gesamten Planungs-, Ausführungs- und Realisierungsphase eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und allen anderen fachliche Beteiligten stattfindet. Um diese Zusammenarbeit zu fördern, stellt der Auftraggeber ab Oktober 2023 ein Projektbüro in der Stadthalle zur Verfügung, in dem sich alle Projektbeteiligten nach dem jeweiligen Eintritt in das Projekt mindestens in einem 2-wöchigen Turnus für 2 Tage zusammenfinden.
Die weiteren Einzelheiten sind der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.
Siehe Verfahrensbeschreibung und Eignungskriterien Objektplanung.
Der Auftraggeber geht von einem Auftragswert von >1 Mio. EUR netto aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist, über die Eintragung bei der Architektenkammer oder in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) oder der Handwerksrolle dieses Staates oder Nachweis über die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise (für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe aufgeführt). Die Nachweise können in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, müssen jedoch eindeutig lesbar sein.
Der Auftragnehmer muss gemäß § 53 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) bauvorlageberechtigt für das gegenständliche Vorhaben sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.