Oberflächen-NMR-Gerät Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10118982

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgr.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Geowissenschaften

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Oberflächen-NMR-Gerät

Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10118982
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38200000 Geologische und geophysikalische Instrumente
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung eines Oberflächen-NMR-Geräts

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung eines Oberflächen-NMR-Geräts. Ein Forschungsschwerpunkt des Arbeitsbereiches Bodengeophysik an der BGR ist die geophysikalische Erkundung und Charakterisierung von Grundwasserleitern durch nichtinvasive

in-situ Verfahren, die im Feld eingesetzt werden. Das Oberflächen-NMR Verfahren eignet sich dazu in besonderem Maße, weil Wassergehalt und Porenraumeigenschaften des Untergrundes untersucht werden können. Jüngste Forschung an der BGR hat gezeigt, dass auch tiefenbezogene Informationen über den Redoxzustand abgeleitet werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Um auf diesem Gebiet weiter aktiv sein zu können und aktuelle Forschungsergebnisse in die Anwendung zu überführen, soll ein neues Oberflächen-NMR-Gerät beschafft werden, welches die unten im Detail aufgeführten Anforderungen erfüllen soll.

Dieses Messgerät soll wesentliche neue messtechnische Fortschritte der vergangenen Jahre zur verbesserten Datenqualität umsetzen: das sog. phase cycling, die Option zur Generierung adiabatischer Pulse-Sequenzen, sowie die Möglichkeit zur Messung der longitudinalen (T1) Relaxation mit Hilfe von pseudo-recovery Sequenzen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um den Einsatz auch in Messgebieten mit starkem elektromagnetischem Hintergrundrauschen, bzw. geomagnetischer Heterogenität zu erlauben. Außerdem sollen mind. 9 Referenzkanäle zur Erfassung des Hintergrundrauschens vorhanden sein, um die sog. Remote-Noise-Cancellation in Verbindung mit einer Mehrkomponenten-Antenne zu ermöglichen. Vor allem eine geringe Totzeit von nicht mehr als 5 ms ist notwendig, um die Detektion von kurzen Abklingzeiten in Gebieten mit eisenhaltigen Böden und Sedimenten (z.B. Untersuchung von ehemaligen Braunkohleabbaugebieten) möglich zu machen. Es sollen Eindringtiefen von bis zu 100 m möglich sein, was eine Transmitterleistung von mind. 4000V/500A erfordert.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu ZIff. II 2.7:

Der genannte Termin ist nicht bindend. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen zu dem in seinem Angebot genannten Liefer-/Leistungstermin. Der dort genannte Termin wird Vertragsbestandteil.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 046-134089
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 100-10118982
Bezeichnung des Auftrags:

Oberflächen-NMR-Gerät

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sonstige vorzulegende Nachweise, Unterlagen und Angaben

Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen. Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen.

1. Angaben zum Liefertermin

Der Bieter hat mit seinem Angebot einen verbindlichen Liefer-/Leistungstermin für die angebotene Gesamtleistung anzugeben. Der genannte Termin wird Vertragsbestandteil.

2. Eigenerklärung Preisrecht VO PR 30/53

Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Preisrecht VO PR 30/53“

ist auszufüllen, zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.

3. Angaben zum Energieverbrauch

Mit seinem Angebot hat der Bieter Unterlagen vorzulegen, in denen der Energieverbrauch der angebotenen Geräte genannt wird.

4. Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“

Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“ an.

Diese Tabelle ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der

Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/04/2023

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