Gymnasium Bad Essen / Lieferung von 47 passiven Displays mit Mediensteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2023 - 004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gymnasium Bad Essen / Lieferung von 47 passiven Displays mit Mediensteuerung
Gymnasium Bad Essen / Lieferung von 47 passiven Displays mit Mediensteuerung
Gymnasium Bad Essen Schulallee 30 49152 Bad Essen
Die Gebäudeteile des Gymnasiums Bad Essen verfügen insgesamt über 47 auszustattende Räume; dabei handelt es sich um 8 Fachunterrichtsräume (2x Musik; 4x Biologie; 2x Informatik) und 39 allgemeine Unterrichtsräume.
Alle Unterrichtsräume bieten ähnliche Voraussetzungen. Das Display soll in den meisten Fällen hinter einer Gestell-Klappschiebetafel montiert werden. Die Stromversorgung erfolgt von der Decke. Seitlich der Tafel befindet sich ein senkrechter Kabelkanal, von dem aus die neu zu verlegenden Kabel in einen Medienschrank geleitet werden sollen. In den vier Biologie-Fachunterrichtsräumen erfolgt die Unterbringung nicht in einem Medienschrank, sondern im Lehrertisch, der sich gegenüber des zu installierenden Displays befindet. Eine Verbindung kann über einen bestehenden Bodenkanal erfolgen.
Die anzubietende Leistung umfasst die Projektierung (Montageplanung), die
Lieferung der ausgeschriebenen Komponenten - 47 Räume, Errichtung, Montage, Anschluss an die Hausinstallation, Inbetriebnahme und Funktionstest, sowie die Benutzereinweisung auf die Anlage und die Übergabe an/Abnahme durch den Auftraggeber.
Die Lieferung hat schnellst möglich nach Auftragserteilung zu erfolgen, spätestens jedoch bis zum 30.10.2023. Die zeitliche Umsetzung erfolgt nach Auftragserteilung in enger und direkter Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Schulleitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Max Müller GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28279
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1YU31JWY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland