Lieferung und Montage der verfahrenstechnischen Ausrüstung für den Neubau des Wasserwerkes Marienhafe Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02490
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Georgstraße 4
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf und Logistik
E-Mail:
Telefon: +49 44019160
Fax: +49 4401916176
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oowv.de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage der verfahrenstechnischen Ausrüstung für den Neubau des Wasserwerkes Marienhafe
Verfahrenstechnische Ausrüstung für den Neubau des Wasserwerks Marienhafe.
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) ist insbesondere im Bereich der Trinkwasserversorgung tätig. Er versorgt in seinem ganzen Verbandsgebiet (7.554 km2) rund eine Million Menschen. Dafür betreibt der OOWV 15 Wasserwerke und ein über 14.000 km langes Rohrnetz. Auf dem Gelände des Wasserwerkes Marienhafe soll ein neues Wasserwerk errichtet werden. Das Baugelände befindet sich am nordwestlichen Rand des Grundstücks. Mit den baulichen Arbeiten zur Errichtung des neuen Wasser-werks wurde im März 2021 begonnen. Als erster Arbeitsschritt wurde der Bahnweg zur Aufnahme der Belastungen aus dem Baustellenverkehr ausgebaut, anschließend wurde die Baugrube einschließlich der Grundwasserabsenkungsanlage erstellt. Aktuell werden die Rohbau-/Stahlbetonbauarbeiten zur Errichtung des Wasserwerkes durchgeführt.
Der Auftrag umfasst die Fertigung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der verfahrenstechnischen Ausrüstung des neugebauten Wasserwerks Marienhafe, optional anschließender Wartung.
Wasserwerk Marienhafe Diekweg 26529 Marienhafe
Der Auftrag umfasst die Fertigung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der verfahrenstechnischen Ausrüstung des neugebauten Wasserwerks Marienhafe mit optionaler anschließender Wartung.
Einzelheiten der Beschaffung und der zu erwartenden Verträge zu diesem Vorhaben sind in dem Dokument Projektbeschreibung (Anlage A02) zusammengefasst.
Im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens werden den Bewerbern bzw. den Bewerbergemeinschaften und späteren Bietern bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden synonym als "Bewerber" und "Bieter" bezeichnet) weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags werden die in den Vergabebedingungen (Anlage A01) sowie der Projektbeschreibung (Anlage A02) dargestellten Informationen und die mit ihm bereitgestellten Unterlagen als ausreichend erachtet.
Wartungs- und Inspektionsleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe A+H Maschinen und Anlagenbau GmbH & Co.KG
Postanschrift: Industriestrasse 9
Ort: Isselburg
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46419
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2874/1933-0
Fax: +49 2874/1810
Internet-Adresse: http://ah-anlagentechnik.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFY1YX0754X
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.