Rahmenvereinbarung Fullservice MDM Referenznummer der Bekanntmachung: 22/471
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Fullservice MDM
Rahmenvereinbarung über einen Fullservice für mobile Endgeräte mit einem Mobile Device Management
Niedersachsen
Das Land Niedersachsen möchte mit diesem Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung über einen Fullservice für mobile Endgeräte schließen. Ein zentrales Ziel dieses Vergabeverfahrens ist, eine Dienstleistung zu erhalten, welche alle Themenfelder (Mobile-Device-Management (MDM)-Plattform, Endgeräte, Mobilfunkleistungen, Schulungen, Betrieb und Betriebsprozesse, Webschnittstelle und Online-Portal sowie Transition und Rollout) miteinander vereint.
Nutzungsberechtigt sind der Landesbetrieb IT. Niedersachsen sowie sämtliche Dienststellen der unmittelbaren und mittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung nebst der Kommunen und der weiteren in den Vergabeunterlagen aufgeführten Dienststellen.
Gemäß Urteil des EuGH vom 17.06.2021 (C-23/20) umfasst der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung 200.000 Einzelabrufe.
Zur Angebotsabgabe werden nur die fünf Bewerber mit der höchsten Eignungspunktzahl (EP) aufgefordert.
Sollten auf Platz 5 mehrere Bewerber mit der gleichen Eignungspunktzahl liegen wird die Maximalzahl von 5
entsprechend erhöht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Teilnahmeantrag (TA) sind sämtliche nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten
"Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit"
genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen.
Im Falle einer Bewerber- / Bietergemeinschaft (BG) sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem
bevollmächtigten Mitglied der BG vorzulegen. Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 47 Abs. 1 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen ("Eignungsleihe"), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung (Vordruck) ist vom Bewerber mit Einreichung des TA zu erbringen. Der Auftraggeber akzeptiert Verpflichtungserklärungen,
deren Wirksamkeit aufschiebend durch die Zuschlagserteilung bedingt ist. Im Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber die anderen Unternehmen in seinem TA als eignungsrelevante Unterauftragnehmer zu benennen (Vordruck) und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Unterauftragnehmer in dem Umfang vorzulegen in dem der Bewerber die Kapazitäten dieser anderen Unternehmen für die Erfüllung von Eignungskriterien zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt sowie Eigenerklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen, dass Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen i. S. v. § 47 VgV angegeben worden sind, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im TA - anzugeben und Unterlagen zum Nachweis der Eignung der für die Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Die geforderten Eignungsanlagen im Einzelnen:
Teil D: Abgabe eines TA (Vordruck) einschließlich der geforderten Erklärungen zur Eignung (Vordruck) inkl. Erklärung zur Akteneinsicht (§ 165 GWB)
Teil E I: soweit einschlägig - Erklärung zur BG (Vordruck)
Teil E II: soweit einschlägig - Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten / weiterer
Unterauftragnehmer (Eignungsleihe, Vordruck)
Teil E III: Verpflichtungserklärung für eignungsrelevante / weitere Unterauftragnehmer
Teil E IV: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123,124 GWB)
Teil E V: Eigenerklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz)
Teil E VI: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Teil E VII: Vertraulichkeitserklärung bzgl. der Vergabe- und Vertragsunterlagen
Teil F: Abgabe eines Fragenkatalogs zur Eignung (Vordruck)
Die Eignungskriterien sind wie folgt kategorisiert:
[A(usschluss) - Kriterien] müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung einer als A-Kriterium
gekennzeichneten Anforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
[B(ewertungs) - Kriterien] werden daraufhin geprüft, inwieweit der Antrag des Bewerbers den Anforderungen
zur Eignung entspricht. Der jeweilige Erfüllungsgrad schlägt sich dann auf die Bewertungspunkte (BP) mit 0 - 10
Punkte nieder.
Die [B-Kriterien] werden entsprechend ihrer Bedeutung durch Gewichtungspunkte (GP) gewichtet.
Die Eignungspunkte (EP) ergeben sich wie folgt: EP=Summe aller gewichteten B-Kriterien (BP*GP).
[I(nformations) - Kriterien] umfassen lediglich ergänzende Informationen, die dem Verständnis dienen und keinen Einfluss auf die Bewertung haben. Antworten auf I-Kriterien dürfen andere Antworten auf Bewertungskriterien oder Ausschlusskriterien nicht einschränken.
1. Bewerberprofil
1.1 [I-Kriterium]: Geben Sie an, ob die Teilnahme als Einzelbewerber oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft erfolgt.
1.2 [I-Kriterium]: Geben Sie Namen, Gründungsjahr und Gesellschaftsform Ihres Unternehmens an.
1.3 [I-Kriterium]: Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum in Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegen-stand dar. Gehen Sie hierbei auf alle Leistungsmerkmale (Endgeräte, MDM- Plattform, Mobilfunkleistung, Service u. Support und Betrieb) ein. Antworten können auch auf einem gesonderten Blatt erfolgen (sofern notwendig).
1.4 [I-Kriterium]: Wo ist der Hauptsitz Ihres Unternehmens? In welchen Orten besitzen Sie Niederlassungen?
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 [I-Kriterium]: Geben Sie an, für welche Teile des Auftrags bzw. für welche Leistungsbereiche Sie im Hinblick auf Ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Unterauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen.
2.2 [A-Kriterium]: Haftungsrisiken für Schäden, die im Rahmen einer Auftragsabwicklung dem Auftraggeber zugefügt werden, sind von Ihrem Unternehmen durch eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt, die im Rahmen und Umfang marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherungen oder vergleichbaren Versicherungen aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. Die Deckungssummen betragen mindestens für - Personen- und Sachschäden und dadurch verursachte Folgeschäden pauschal 10 Mio. EUR pro Kalenderjahr; - Tätigkeitsschäden [Betrag gelöscht] EUR. Der Versicherungsschutz wird für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Ein Nachweis kann der ausschreibenden Stelle auf Verlangen vorgelegt werden. Besteht solch eine Versicherung noch nicht, wird die Bestätigung eines Versicherers vorgelegt, dass im Falle eines Vertragsabschlusses eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
2.3 [A-Kriterium]: Der durchschnittliche Jahresumsatz Ihres Unternehmens betrug in den letzten 3 Geschäftsjahren 20 Mio. EUR.
2.4 [B-Kriterium] EP=50: Geben Sie den Jahresumsatz (in Euro) Ihres Unternehmens jeweils für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre an.
0 Pkt. = 20 Mio. EUR jährlicher Durchschnitt; 5 Pkt. = >20 Mio. EUR - 50 Mio. EUR jährlicher Durchschnitt; 10 Punkte = > 50 Mio. EUR jährlicher Durchschnitt.
Alle aufgeführten A-Kriterien sind der geforderte Mindeststandard.
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
3.1 [I-Kriterium]: Geben Sie an, für welche Teile des Auftrags bzw. für welche Leistungsbereiche Sie im Hinblick auf Ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit Unterauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen.
3.2 [A-Kriterium]: Die Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Ihres Unternehmens betrug in den letzten 3 Geschäftsjahren 150 Mitarbeiter.
3.3 [B-Kriterium] EP=50: Benennen Sie die Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Ihres Unternehmens jeweils für die letzten drei (3) Jahre.
0 Pkt. = 150 Mitarbeiter im jährlichen Durchschnitt; 5 Pkt. = 151 - 1.000 Mitarbeiter im jährlichen Durchschnitt; 10 Punkte = > 1.000 Mitarbeiter im jährlichen Durchschnitt
3.4 [B-Kriterium] EP=200: Stellen Sie dar (Umfang max. 3 DIN A4-Seiten), wie Sie vor dem Hintergrund Ihrer Organisationsstruktur und dem Einsatz möglicher Unterauftragnehmer sicherstellen wollen, dass die Leistung gesamtheitlich und in der notwendigen Qualität erbracht wird.
0 - 3 Pkt. = Die Inhalte der Darstellung lassen eine unterdurchschnittlich gute Leistungserbringung erwarten; 4 - 7 Pkt. = Die Inhalte der Darstellung lassen eine durchschnittlich gute Leistungserbringung erwarten; 8 - 10 Pkt. = Die Inhalte der Darstellung lassen eine überdurchschnittlich gute Leistungserbringung erwarten.
3.5 [A-Kriterium]: Der AN bestätigt, dass er/und/oder seine Unterauftragnehmer min. zwei Rechenzentren [RZ1 und RZ2 als Backup] mit dem RZ Standard Tier 3 oder höher in Deutschland betreibt. Jedes RZ verfügt über eine doppelte Hauseinführung per Glasfaser. Die Standorte der RZ müssen als georedundant gelten (Siehe BSI Dokument: Kriterien für die Standortwahl von Rechenzentren / Version 2.0).
3.6 [I-Kriterium]: Nennen Sie die Orte und die entsprechende Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, der für Niedersachsen zuständigen technischen Kundendienste, die für die angebotenen Systeme und Teilleistungen zur Verfügung stehen. Geben Sie auch die vorgesehene Entwicklung in den nächsten Jahren an.
3.7 [A-Kriterium]: Alle zur Leistungserfüllung dieser Rahmenvereinbarung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit direktem Kontakt zum Auftraggeber beherrschen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift (mindestens entsprechend Sprachlevel B2).
3.8 [B-Kriterium] EP=100: Bitte stellen Sie die fachlichen Qualifikationen der Mitarbeitenden dar, die Tätigkeiten im Zuge der Leistungserbringung wahrnehmen, um IT.Niedersachsen bei Fragestellungen rund um diese Themen zu unterstützen.
0 - 3 Pkt. = Die fachlichen Qualifikationen der Mitarbeitenden lassen eine unterdurchschnittlich gute Leistungserbringung erwarten; 4 - 7 Pkt. = Die fachlichen Qualifikationen der Mitarbeitenden lassen eine durchschnittlich gute Leistungserbringung erwarten; 8 - 10 Pkt. = Die fachlichen Qualifikationen der Mitarbeitenden lassen eine überdurchschnittlich gute Leistungserbringung erwarten
3.9 [A-Kriterium]: Bitte stellen Sie uns Ihr Qualitätsmanagementzertifikat (z. B. Zertifizierung gemäß DIN ISO 9001) mit Abgabe des Teilnahmeantrages zur Verfügung.
3.10 [A-Kriterium]: Bitte stellen Sie uns Ihr Zertifikat für Ihr Information Security Management System (Zertifizierung gemäß DIN ISO 27001) mit Abgabe des Teilnahmeantrages zur Verfügung.
3.11 [A-Kriterium]: Der Entsorgungsprozess ist konform zu der DIN 66399 (DIN-Norm zur Datenträgervernichtung) und wurde entsprechend zertifiziert.
3.12 [A-Kriterium]: Das Unternehmen ist Partner beim Knox Deployment Programm und Samsung Knox Lizenzfachhändler. Damit verbunden kann das Unternehmen dem Auftraggeber Knox Lizenzen zum Kauf anbieten.
3.13 [A-Kriterium]: Das Unternehmen muss Endgeräte von Apple beim Device Enrollment Programm registrieren können.
Der Nachweis kann durch den Partnerstatus "Preferred Device Enrollment Resellers" erfolgen (siehe Link von Apple: https://support.apple.com/kb/PH26934?locale=de_DE). Alternativ muss das Unternehmen einen Nachweis erbringen, dass es Geräte beim Device Enrollment Programm registrieren kann.
3.14 [A-Kriterium]: Zur Leistungserfüllung von Ihnen eingesetzte Mitarbeiter*innen sind bereit, sich einer Nds. Sicherheitsüberprüfung Stufe 1 zu unterziehen.
3.15 [A-Kriterium]: Ihr Unternehmen verfügt über ein Trouble - Ticket - System.
3.16 [B-Kriterium] EP=200: Es sind drei (3) Referenzprojekte aus den letzten drei (3) Jahren zu nennen, bei welchen min. alle drei Projekte gemeinsam vergleichbar mit dem Gegenstand der Vergabe hinsichtlich des Liefergegenstands und des Lieferumfangs sind (ein Projekt "Vermietung von Endgeräten im vergleichbaren Umfang inkl. Lifecycle", ein Projekt "Etablierung einer MDM-Plattform" und ein Projekt "Bereitstellung der Mobilfunkleistungen").
Maximal erreichbare Punktzahl = 10 Punkte;
Folgende Punktabzüge sind vorgesehen:
bis zu 10 Punkte = fehlender Bezug zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand; bis zu 3 Punkte = Lieferumfang nicht vergleichbar; bis zu 1 Punkt = Teilleistungen werden nicht gemeinschaftlich in einem Projekt erbracht
3.17 [B-Kriterium] EP=200: Es sind mindestens zwei (2) Referenzprojekte in den letzten fünf (5) Jahren zu nennen, bei denen das Projekt hinsichtlich der Implementierung und Nutzung einer externen SOAP- oder REST-Webservice-Schnittstelle vergleichbar mit dem Gegenstand der Vergabe ist.
Maximal erreichbare Punktzahl = 10 Punkte
Folgende Punktabzüge sind vorgesehen:
bis zu 10 Punkte = fehlender Bezug zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand; bis zu 3 Punkte = Lieferumfang nicht vergleichbar; bis zu 1 Punkt = Teilleistungen werden nicht gemeinschaftlich in einem Projekt erbracht
Alle aufgeführten A-Kriterien sind der geforderte Mindeststandard.
- Eigenerklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz)
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Vertraulichkeitserklärung bzgl. der Vergabe- und Vertragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Der Full Service, der hier aufgebaut wird, existiert so auf dem Markt noch nicht für einen anderen öffentlichen Auftraggeber. Er wird von Grund auf in die Systemumgebung des Auftraggebers implementiert. Es wird erwartet, dass die Vorbereitungs-, Implementierungs- und Rolloutphase etwa zwei Jahre in Anspruch nehmen wird, um eine "echte" Betriebsphase herbeiführen zu können. Hierbei hat der Auftragnehmer zunächst Investitionen zu tätigen, um den entsprechenden Betrieb mit dem Auftraggeber zu realisieren. Nach bzw. gegen Ende einer zweijährigen Betriebsphase ist ebenso mit einer Exitphase zu rechnen. In dieser Phase muss eine neues Vergabeverfahren vorbereitet werden, sowie mögliche technologische Neuerungen, Schnittstellen, Rufnummernportierungen zu einem neuen Auftragnehmer sichergestellt werden, bei gleichzeitig laufendem Betrieb. Es sind hier bis zu zwei weitere Jahre vorgesehen, um einen nahtlosen Anschlussservice für die Bedarfsträger gewährleisten zu können, um flexibel unter Sicherstellung des laufenden Betriebes einen entsprechenden Change mit der nötigen Planungssicherheit bewerkstelligen zu können. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt sechs Jahre.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YW7Y24PTY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.