Tägliche Gebäudereinigung der AGL Referenznummer der Bekanntmachung: 142-23-AGL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agl-lueneburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tägliche Gebäudereinigung der AGL
Tägliche Gebäudereinigung der AGL - Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH, Vergabenummer 142-23-AGL
21337 Lüneburg
Die Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH möchte zum 01.07.2023 die tägliche Gebäudereinigung neu vergeben. Es sind ca. 2.000 m² Gebäudefläche in unterschiedlichen Intervallen (siehe Leistungsverzeichnis) in der Bockelmannstraße in Lüneburg sowie der Außenstelle im Kurpark (Lüneburg) zu reinigen.
Vertragslaufzeit zunächst über 3 Jahre, wobei eine Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr möglich ist.
Die gesamthafte Vertragslaufzeit beträgt jedoch maximal 6 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. bitte teilen Sie uns Ihre Referenzen mit vergleichbarer zu reinigender Quadratmeteranzahl der letzten 3 Jahre mit
2. teilen Sie uns bitte die Anzahl der bei Ihnen beschäftigten Mitarbeiter mit
3. die zu verwendenden Reinigungsmittel müssen folgenden Eigenschaften aufweisen:
- Wirkt bakterizid (inkl. MRSA), fungizid, tuberkulozid inkl. M.-Terrae
- Wirksam gegen alle behüllte Viren (inkl. HBV/HIV, BVDV (HCV), Vaccinia und Influenza / Grippe-Viren)
- Wirksam gegen Noro-, Rota-, Adeno- und SV40-Viren
- Praxisgerechte Einwirkzeiten
- Gute Materialverträglichkeit (Vorsicht bei alkoholempfindlichen Oberflächen wie Acrylglas)
- Schnelles Trocknen
- VAH - gelistet
- HACCP-Verkehrsfähigkeitsbescheinigung.
Teilen Sie uns hierzu bitte die Namen der von Ihnen verwendeten Reinigungsmittel mit.
Abschnitt IV: Verfahren
Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35 - Zimmer 1.09, 21335 Lüneburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.