Bauausführung Sicherung Mittel- und Nordstollen Ahlemer Asphaltgruben Referenznummer der Bekanntmachung: 61-0426-23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Bauausführung Sicherung Mittel- und Nordstollen Ahlemer Asphaltgruben
Bauausführung der Sicherung des Mittel- und des Nordstollens der Asphaltgruben in Hannover-Ahlem
Hannover-Ahlem, nördlich Heisterbergallee
Bauausführung der Sicherung des Mittel- und des Nordstollens der Asphaltgruben in Hannover-Ahlem
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe (vgl. IV.2.2) nicht älter als drei Monate sein.
2. Eigenerklärung, dass bei dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Formblatt 1).
3. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (Formblatt 3).
Anmerkung:
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6d EU VOB/A).
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, sind Formblatt 4 und die vorgenannten Angaben und Erklärungen auch vom Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dass er im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter (die Bietergemeinschaft) diesem/r zur Verfügung steht (Formblatt 5).
1. Haftpflichtversicherung Deckungssumme bei Sach- und Personenschäden i.H.v. mindestens € 3 Mio. Bei Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis eines Mitglieds ausreichend.
2. Nachweis über die verfügbare Zahl von Bohrgeräten pro Stollen; über die Anzahl der verfügbaren Verfüllanlagen und die Anzahl deren Pumpeneinheiten pro Stollen und der Verfügbarkeit von Silofahrzeugen,
die arbeitstäglich mit Baustoff bereitgestellt und verarbeitet werden können.
3. Jährliches Mittel der Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren (Formblatt 2).
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§6d EU VOB/A).
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, sind Formblatt 4 und die vorgenannten Angaben und Erklärungen auch vom Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dass er im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter (die Bietergemeinschaft) diesem/r zur Verfügung steht (Formblatt 5).
4. Angabe über die verfügbaren Bohrgeräte, über die Verfüllkapazitäten und die Anzahl der Silofahrzeuge, die arbeitstäglich mit Baustoff bereitgestellt und verarbeitet werden können.
Nachweis über die Verfügbarkeit von zwei Bohrgeräten pro Stollen; über zwei Verfüllanlagen mit je drei Pumpeneinheiten pro Stollen und der Verfügbarkeit von 16 Silofahrzeugen, die arbeitstäglich mit Baustoff bereitgestellt und verarbeitet werden können oder jeweils Nachweis, dass diese nach Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen werden.
1. Geeignete Referenzen über die Sicherung vergleichbarer Objekte im städtischen Umfeld in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten Bauleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des Leistungsempfängers.
2. Benennung der Nachunternehmer (Formblatt 4).
Anmerkung:
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6d EU VOB/A).
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von Nachunternehmern zurückgreifen will, sind Formblatt 4 und die vorgenannten Angaben und Erklärungen auch vom Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Erklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dass er im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter (die Bietergemeinschaft) diesem/r zur Verfügung steht (Formblatt 5).
Mindestens zwei Referenzen über Erfahrungen mit vergleichbaren Objekten aus den letzten fünf Jahren. Als vergleichbar gelten Erkundungen und Sicherungen von altbergbaulichen Stollen mit einem Verfüllvolumen von mehr als 5.000 m³.
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Raum: A.4.08
Bieter*innen und Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer hat Vertragserfüllungssicherheiten nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B i.H.v. 10% der Brutto-Auftragssumme zu leisten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland