Morsleben, Demonstrationsbauwerk „Streckenabdichtungssegment mit Widerlager aus Magnesiabaustoff im Hauptanhydrit“, Geotechnische Messungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Morsleben, Demonstrationsbauwerk „Streckenabdichtungssegment mit Widerlager aus Magnesiabaustoff im Hauptanhydrit“, Geotechnische Messungen
Lieferung und Instrumentierung von Betondehnungssensoren, hydraulischen Druckkissen, Messwerterfassungsanlage
Alle Komponenten sind an die nachfolgend genannte Adresse zu liefern:
Bundesgesellschaft für Endlagerung
– Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben –
Schachtweg 3, 39343 Ingersleben / Ortsteil Morsleben
Für die Verfüllung und Stilllegung des ERAM werden u. a. Streckenabdichtungssegmente geplant. Hierfür wird ein Streckenabdichtungssegment als Demonstrationsbauwerk aus Magnesiabaustoff zum Nachweis der technischen Herstellbarkeit und Handhabbarkeit sowie zur Untersuchung der Eigenschaften hergestellt. Hierbei sollen im Rahmen der geotechnischen Messungen während der Herstellung des Demonstrationsbauwerks bis zum weitest gehenden Wiedererreichen der Ausgangstemperatur des Gebirges, die Temperatur, Spannungen und Verformungen innerhalb des Bauwerks erfasst werden.
Zur Durchführung der oben beschriebenen Untersuchungen sind umfangreiche Instrumentierungen mit geotechnischem Messequipment erforderlich. Zur Erfassung der Temperatur, der Spannungen und der Dehnungen im Bauwerkskörper und im Bereich der Kontaktzone zwischen Baukörper und Gebirge werden hierzu Betondehnungssensoren und hydraulische Druckkissen, jeweils mit integrierten Temperatursensoren benötigt. Zur Messwerterfassung und Steuerung der Messungen ist eine Messwerterfassungsanlage (MEA) notwendig.
Der Ausführungszeitraum ist März bis Mitte Mai 2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Streckenabdichtungssegment mit Widerlager aus Magnesiabaustoff im Hauptanhydrit, Geotechnische Messungen
Ort: Rheinstetten
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.