SWA_GÜ und WV_BHKW_2023_TNW Referenznummer der Bekanntmachung: Stadtwerke Achim AG_Grundüberholung Wartung 2023_TNW
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Achim
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 28832
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-achim.de
Abschnitt II: Gegenstand
SWA_GÜ und WV_BHKW_2023_TNW
Die Stadtwerke Achim AG betreibt in der Friedrichstraße 16 in 28832 Achim zwei Blockheizkraftwerke (nachfolgend "BHKW"). Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Grundüberholung der zwei BHKW Module sowie die Durchführung von regelmäßigen Wartungsleistungen (Erhaltungsstufe E20, E40, E50) der gesamten Kesselanlage.
Details sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) zu entnehmen.
Stadtwerke Achim AG Gaswerkstr. 7 28832 Achim
Der Auftraggeber (AG) betreibt das BHKW Friedrichstraße in Achim, das im Jahre 2012 mit zwei neuen Gasmotoren (Fabrikat MWM, Typ TCG 2020 V12) ausgerüstet wurde. Die technischen Daten der Motoren sind Anlage 1.1 zu entnehmen. Die jährliche Betriebslaufzeit der beiden Motoren beträgt ca. 6.500 Stunden. Gemäß Wartungsplan des Herstellers MWM steht nach 64.000 Betriebsstunden der Motoren die Grund-überholung (E70) an. Diese wurden bei beiden Modulen im Dezember 2022 erreicht.
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind die Leistungen der Grundüberholung sowie die Wartung der Motoren nach Maßgabe des herstellerseitig vorgegebenen Wartungsplans gem. Anlage 1.2. zur Leistungsbeschreibung und des Technischen Rundschreibens 2167/05 "Wartung für Gasmotoren" (Anlage 1.3.). Die Laufzeit des ausgeschriebenen Wartungsvertrages endet jeweils pro Motor bei 95.999 Betriebsstunden. Die Motoren befinden sich im Einsatz und laufen.
Vertragsbestandteil ist auch die Vordruck- und Nulldruck Gasregelstrecke.
Verbindlicher Fertigstellungstermin:
Die Ausführung aller Leistungen gem. Position 1. und 2. (Grundüberholung und Instandsetzung) hat binnen drei Wochen ab dem Tag der Zuschlagserteilung zu erfolgen. Der Tag der Zuschlagserteilung wird bei der Frist nicht mitgerechnet.
Die Laufzeit des ausgeschriebenen Wartungsvertrages endet jeweils pro Motor bei 95.999 Betriebsstunden. Diese Leistung ist voraussichtlich in fünf Jahren erreicht.
Im Teilnahmewettbewerb werden diejenigen geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe und damit zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben jeweils die in der Vergabebekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung. Die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf
drei (3) Bieter
beschränkt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
Für die Auswahl entscheidend ist zu 100 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar erbrachten Leistungen. Zugelassen sind maximal 5 vergleichbare und abgeschlossene Referenzen. Jede vergleichbare und abgeschlossene Referenz wird gem. nachfolgenden Kriterien bewertet:
Zugelassen sind nur vergleichbare und abgeschlossene Referenzprojekte .
Grundüberholung eines BHKW Moduls aus den letzten drei Jahren
mit einer Gesamtleistung von mehr als 500 kW elektrischer Leistung pro Motor, bestehend aus Otto-Gas-Motoren sowie der Installation einer übergeordneten Regelung für das gesamte Heizwerk mit sich anschließenden Wartungsleistungen (Erhaltungsstufe E20, E40, E50) über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren
15
Grundüberholung eines BHKW Moduls aus den letzten fünf Jahren
mit einer Gesamtleistung von mind. 500 kW elektrischer Leistung pro Motor, bestehend aus Otto-Gas-Motoren sowie der Installation einer übergeordneten Regelung für das gesamte Heizwerk mit sich anschliessenden Wartungsleistungen (Erhaltungsstufe E20, E40, E50) über einen Zeitraum von mind. fünf Jahren
10
Grundüberholung eines BHKW Moduls aus den letzten fünf Jahren
mit einer Gesamtleistung von mind. 500 kW elektrischer Leistung pro Motor, bestehend aus Otto-Gas-Motoren sowie der Installation einer übergeordneten Regelung für das gesamte Heizwerk mit sich anschliessenden Wartungsleistungen (Erhaltungsstufe E20, E40, E50) über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren
5
Grundüberholung eines BHKW Moduls aus den letzten fünf Jahren
mit einer Gesamtleistung von mind. 500 kW elektrischer Leistung pro Motor, bestehend aus Otto-Gas-Motoren sowie der Installation einer übergeordneten Regelung für das gesamte Heizwerk mit sich anschliessenden Wartungsleistungen (Erhaltungsstufe E20, E40, E50) über einen Zeitraum von mind. 12 Monaten
1
Die drei (3) Bewerber mit der insgesamt höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe ausgewählt.
Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bieterkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Der Auftraggeber behält sich gem. § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben.
Angegeben ist das maximale Auftragsvolumen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die einzureichenden Eignungsnachweise und Unterlagen sind in der Auftragsbekanntmachung angegeben und werden nachfolgend nochmals aufgelistet.
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert, die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag gemäß den Formblättern Eignung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
a. Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur sowie zum Personalbestand insgesamt.
b. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 f. GWB (Formblätter Eignung) inkl. der Vorgaben nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
c. c) Einzureichen ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von zwei (2) Mio EUR, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist. Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall abgeschlossen wird und ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen die Bereitschaft zum Abschluss des Versicherungsvertrages schriftlich bestätigt (Erklärung auf Formblatt 3).
d. Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Bewerbungsfrist oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.
e. Bewerbergemeinschaftserklärung nebst Angabe der Haftung, sofern eine Bewerbergemeinschaft gebildet wird (Formblätter Eignung).
Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Formblätter Eignung).
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Erklärungen und nachfolgende Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
a) Referenzliste über abgeschlossene vergleichbare Projekte der letzten 5 Jahre der Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft mit Angabe des
- Leistungsgegenstands,
- Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Leistungszeitraums (gem. Formblätter Eignung).
Vergleichbare Leistungen sind nur Projektreferenzen über die Grundüberholung eines BHKW Moduls mit einer Gesamtleistung von mindestens 500 kW elektrischer Leistung pro Motor, bestehend aus Otto-Gas-Motoren sowie der Installation einer übergeordneten Regelung für das gesamte Heizwerk der letzten 5 Jahre mit sich anschließenden Wartungsleistungen (Erhaltungsstufe E20, E40, E50).
Abgeschlossen sind Leistungen, wenn die Grundüberholung abgeschlossen und abgenommen ist und sich eine Wartung mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten angeschlossen hat, die abgelaufen ist.
b) Vorlage einer Zulassung für Arbeiten am Mittelspannungsnetz gem. DIN EN 62271-200.
Vorlage einer Zulassung für Arbeiten am Mittelspannungsnetz gem. DIN EN 62271-200.
Einzureichen ist ein Teilnahmeantrag. Die formellen Anforderungen sind den Bewerberinformationen zu entnehmen.
Gesamschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Einhaltung des Mindestlohns und Umsetzung des Art. 5k VO 2022/576
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich gem. § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHS6SN7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: D-21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung.Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass demUnternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zuentstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB lautet:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträgekönnen öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oderden Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnenbeeinträchtigen könnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: D-21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]