Straßensanierung K 39 Borstel / Cranz 3. BA 2023 bis 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKS-66-STR-2023-0004
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Sande 2
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21682
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4141121055
Fax: +49 4141121059
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-stade.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßensanierung K 39 Borstel / Cranz 3. BA 2023 bis 2024
Straßenbauarbeiten - K39 - grundhafte Sanierung zwischen Jork-Borstel und Cranz in drei Bauabschnitten; hier: Bauleistungen im 3. Bauabschnitt
Straßenbauarbeiten mit Verkehrsführung - K39 - grundhafte Sanierung zwischen Jork-Borstel und Cranz in drei Bauabschnitten; hier: Bauleistungen im 3. Bauabschnitt
Der Landkreis Stade saniert über mehrere Jahre die K 39 zwischen dem Borsteler Hafen
und der Kreisgrenze nach Cranz. Im Jahr 2021 bis 2023 wurden der erste und zweite
Abschnitt vom Borsteler Hafen bis zur Einmündung der JVA saniert. Der dritte Abschnitt mit einer Länge von ca. 1.820 m von der Einmündung JVA bis zur Landesgrenze wird hiermit ausgeschrieben.
Die Fahrbahnsanierung erfolgt mittels Einbau einer verstärkten Schottertragschicht auf dem vorhandenen Fahrbahnunterbau. Der Abschnitt von der Landesgrenze Hamburg aus erfolgt auf einer Länge von ca. 450 m als Vollausbau. Die Asphaltschichten werden auf der vollen Ausbaulänge von 1.820 m erneuert. Der parallel laufende Radweg wird einschließlich der Schottertragschicht komplett erneuert. Das Profil der Fahrbahn und des Radweges wird ausgehend von der nördlichen Fahrbahnkante aufgebaut. Für die Oberflächenentwässerung der Fahrbahn, des südlichen Randstreifens sowie des Radweges erhält der Radweg auf der südlichen Seite ein Rinnenbordstein inkl. Straßenabläufe. Für die Sammlung und Behandlung des Oberflächenwassers wird zwischen Fahrbahn und Radweg ein
Regenwasserkanal inkl. Kontroll- und Absetzschächte hergestellt. Die Einleitung erfolgt an drei Einleitepunkten in die südlich gelegene Hinterbracker Wettern. Die südlichen Zufahrten werden an die neuen Ausbauhöhen angeglichen. Die Ausbaulänge und Neigung der Zufahrten kann im Zuge der Bauausführung angepasst werden (Örtlichkeit).
Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung
Der Bieter hat auf besondere Anforderung der Vergabestelle die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass
- die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,
- die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,
- die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw.
- die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
2) Eigenerklärung über schwere Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind soweit vorhanden folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
3) Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher haben die Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
3) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft, Freistellungsbescheid Finanzamt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
2) Eigenerklärung zu Referenzen:
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise zu den Referenzen vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
1) zu den Referenzen:
mindestens drei vergleichbare Referenzobjekte aus den vergangenen fünf Jahren.
Anzugeben sind auf Anforderung der Vergabestelle jeweils der Ansprechpartner, die Art der ausgeführten Leistung, die Auftragssumme, der Ausführungszeitraum, eine stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen, die Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer sowie eine stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) eine Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Stade Am Sande 2 21682 Stade Deutschland
Öffnung der Angebote gemäß § 14 EU VOB/A. Die Anwesenheit von Bietern oder deren Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Zusammenstellung der Angebote wird gemäß § 14 EU Abs. 6 VOB/A an die Bieter verteilt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.