LIEFERVERTRAG für LOS 1 Microrohrverbände und Zubehör und LOS 2 LWL-Kabe l& Einzelzugabdichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: 06/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßring 50
Ort: Winsen (Luhe)
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 41717999430
Fax: +49 417179999720
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stw-Winsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
LIEFERVERTRAG für LOS 1 Microrohrverbände und Zubehör und LOS 2 LWL-Kabe l& Einzelzugabdichtungen
Lieferung von Microrohrverbände und Zubehör sowie LWL-Kabel & Einzelzugabdichtungen
LOS 1 Lieferung von Microrohrverbände und Zubehör
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Microrohrverbände und Zubehör
Los 2 Lieferung LWL-Kabel&Einzelzugabdichtungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2 Lieferung von LWL-Kabel & Einzelzugabdichtungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Frist "Angebotsfrist" soll durch den Ausnahmetatbestand "Die Elektronische Übermittlung der Angebote gemäß § 15 Abs. 4 VGH wird akzeptiert." um -5Tage verschoben werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 41313308
Fax: +49 4131152943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.