Lieferung eines mobilen Basisstationsscanner nebst Zubehör und Dienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 0240/23-R1

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Strahlenschutz
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-183331264
Fax: +49 30-183331265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=512681
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=512681
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines mobilen Basisstationsscanner nebst Zubehör und Dienstleistung

Referenznummer der Bekanntmachung: 0240/23-R1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38341000 Strahlenmessgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das BfS benötigt ein tragbares Mobilfunkscannersystem für die genaue Positionsbestimmung von Mobilfunk-basisstationen und die automatische Identifizierung von 5G-Kanälen. Das System muss verschiedene Signalparameter durch qualitative Analyse von Mobiltelefonsignalen dekodieren. Die 5. Generation des Mobilfunks hat die dynamische Positionierung der Mittenfrequenz des Synchronisationssignals eingeführt, seitdem kann eine genaue Bestimmung der 5G Signale nur sehr zeitaufwändig manuell durchgeführt werden. Der tragbare Scanner soll als Drive-Test-System im Messfahrzeug des KEMF und als tragbare Lösung für Routenmessungen soll zum Einsatz kommen. Die Ergebnisse einer Scannermessung sollen Aufschlüsse über die Mobilfunksituation an untersuchten Orten geben, das heißt Karten mit genauen Positionsangaben zu Mobilfunkbasisstationen und eine Übersicht der Betreiber liefern. Diese Ergebnisse sollen als Kommunikationsmittel in die Veranstaltungen und Vorträge des KEMF einfließen und ein genaues Lagebild liefern. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38552000 Elektronische Messgeräte
32418000 Funknetz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bundesamt für Strahlenschutz, Kompetenzzentrum EMF, Karl-Liebknecht-Straße 33, 03046 Cottbus

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das BfS benötigt ein tragbares Mobilfunkscannersystem für die genaue Positionsbestimmung von Mobilfunk-basisstationen und die automatische Identifizierung von 5G-Kanälen. Das System muss verschiedene Signalparameter durch qualitative Analyse von Mobiltelefonsignalen dekodieren. Die 5. Generation des Mobilfunks hat die dynamische Positionierung der Mittenfrequenz des Synchronisationssignals eingeführt, seitdem kann eine genaue Bestimmung der 5G Signale nur sehr zeitaufwändig manuell durchgeführt werden. Der tragbare Scanner soll als Drive-Test-System im Messfahrzeug des KEMF und als tragbare Lösung für Routenmessungen soll zum Einsatz kommen. Die Ergebnisse einer Scannermessung sollen Aufschlüsse über die Mobilfunksituation an untersuchten Orten geben, das heißt Karten mit genauen Positionsangaben zu Mobilfunkbasisstationen und eine Übersicht der Betreiber liefern. Diese Ergebnisse sollen als Kommunikationsmittel in die Veranstaltungen und Vorträge des KEMF einfließen und ein genaues Lagebild liefern. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

siehe Vergabeunterlagen

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123,124 GWB (siehe Angebotsbedingungen + Anlage A)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/05/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/05/2023
Ortszeit: 09:01
Ort:

Bundesamt für Strahlenschutz, Willy-Brandt-Str. 5, 38226 Salzgitter

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten. Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die

Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Strahlenschutz
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Ort: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-183331264
Fax: +49 30-183331265
Internet-Adresse: http://www.bfs.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/04/2023

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