Schülerbeförderungsleistungen als Sonderverkehre für die Schuljahre 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüchow (Wendland)
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Postleitzahl: 29439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://luechow-dannenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderungsleistungen als Sonderverkehre für die Schuljahre 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026
Personenbeförderungsleistung nach Freistellungsverordnung
Beförderung von Schülern/Schülerinnen aus dem Raum Neu Darchau/Nahrendorf zur Christophorusschule Göddenstedt
Landkreis Lüchow-Dannenberg und Göddenstedt
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Lüchow/Clenze zur Christophorusschule Göddenstedt
Landkreis Lüchow Dannenberg und Göddenstedt
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Hitzacker zur Wendlandschule Dannenberg
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Dannenberg zur Wendlandschule Dannenberg
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Trebel/Pevesdorf/Langendorf/Groß Heide zur Wendlandschule Dannenberg
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Clenze/Zernien zur Wendlandschule Dannenberg
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Lüchow/Küsten zur Wendlandschule Dannenberg
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Lemgow zur Wendlandschule Dannenberg
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Neu Darchau OT Sammatz zur Wendlandschule Dannenberg
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Wustrow/Luckau/Güstritz zur Wendlandschule Dannenberg
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Lüchow zur Kooperationsklasse Grundschule Lüchow
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Beförderung von Schülern aus dem Raum Dannenberg/Gorleben/Lüchow zur Kooperationsklasse Grundschule Clenze
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Personenbeförderungsleistungen nach Freistellungsverordnung.
Für die Beförderung von beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern der Wendlandschule Dannenberg
sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Die Beförderung ist in Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen durchzuführen bzw. es dürfen nur
Fahrgruppen mit max. 8 Schüler/innen gebildet werden.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungszeiten sind einzuhalten.
- Es ist kontinuierlich dasselbe Personal einzusetzen.
- Es ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug immer in einem verkehrssicheren und für die Schülerbeförderung
geeigneten Zustand ist.
- Es ist darauf zu achten, dass alle Kinder während der Fahrt richtig gesichert sind (Kraftknoten für
Rollstühle, Gurte für jeden Sitz, Sitzerhöhungen).
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind zu beachten.
- Vor oder während der Fahrt darf nicht geraucht werden, auch nicht auf dem Schulgelände.
In den in der Leistungsbeschreibung gekennzeichneten Fällen müssen klappbare Rollstühle mitgeführt
werden. Bei Beförderung im eigenen Rollstuhl muss dieser in Fahrtrichtung fixiert werden. Bei
unterjährigen Zugängen von beförderungsberechtigten Schülern mit klappbaren Rollstühlen ist entsprechend
zu verfahren.
Angebote können auf alle Lose abgegeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bereits bei Angebotsabgabe sollen die Voraussetzungen zur Genehmigung der Personenbeförderung im Sinne des § 13 Absatz 1 PBefG nach der zurzeit gültigen Fassung vorliegen. Dazu hat das Verkehrsunternehmen im Rahmen einer Eigenerklärung darzulegen, dass es über alle Voraussetzungen zur Erlangung der Genehmigung verfügt oder diese unverzüglich nach Zuschlag erlangen wird. Das Beförderungsunternehmen trägt die Verantwortung dafür, dass diese zu Leistungsbeginn vorliegt.
Die für die Durchführung der Schülerbeförderung erforderlichen sozialversicherungs-, steuer- und gewerberechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Die Fahrerinnen und Fahrer der für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen im Besitz der für das jeweilige Kraftfahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sein.
Sie müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach in den vorgeschriebenen Abständen ihre geistige und körperliche Eignung durch Vorlage eines Zeugnisses im Sinne des § 11 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung gegenüber dem Verkehrsunternehmen nachweisen.
Das eingesetzte Fahrerpersonal muss in Wort und Schrift die deutsche Sprache mindestens auf dem Niveau B1 oder vergleichbar beherrschen, um sicher auf die Bedürfnisse und Fragen der Schülerinnen und Schülern sowie der Eltern eingehen zu können.
Auf Anfrage ist die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B1 nachzuweisen.
Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Verkehrsunternehmen (insb. aus dem Personenbe-förderungsrecht - PBefG) sowie arbeits-, sozialrechtliche und gesundheitsbehördliche Vorschriften, die rechtlichen Vorgaben zur Einhaltung der Beförderungszeiten, der Fahrgastanzahl und der Sicher-heitsbestimmungen, müssen erfüllt werden. Darüber hinaus findet der “Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden” und das Merkblatt “Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern“ Anwendung und ist vom Fahrpersonal anzuwenden.
Fahrzeuge und Insassen müssen mindestens in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe versichert sein.
Die für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen jederzeit verkehrssicher sein und den amtlich anerkannten Sachverständigen fristgemäß zu den erforderlichen Untersuchungen vorgeführt werden.
Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgerüstet und gekennzeichnet sein (z. B. Sicherheitsgurte, Rückhalteeinrichtungen, Schulbus - Schilder).
Dem Auftraggeber sind spätestens bis zum Leistungsbeginn die für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge mit ihrem Kennzeichen und ihrer Ausstattung zu melden. Es sind Kopien der Fahrzeugpapiere und der letzten Hauptuntersuchung, sowie ein Versicherungsnachweis für die ab Leistungsbeginn einzusetzenden Fahrzeuge vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Frist für Bieterfragen endet am 09.05.2023.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben
- Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
- Eignererklärung 124 LD
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Übersicht der Fahrzeuge zur Beförderung und Fahrzeugscheine für den CO2 Verbrauch
- Kopien der Fahrerlaubnisse/Sonderfahrerlaubnisse
- Angaben über Inhaber bzw. Gesellschafter
- Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Formblatt Eigenerklärung EU-Sanktionen (Russland)
- Referenzen bezüglich der Beförderung von behinderten Kindern bzw. Kindern mit sonderpä-dagogischen Unterstützungsbedarf
- Der Bieter hat in seinem Angebot den Preis pro Schultag zuzügl. MwSt. anzugeben. Außerdem ist für
Fahrstreckenerweiterung/-verkürzung bzw. Zusatzfahrten ein Kilometerpreis zuzügl. MwSt. anzugeben.
- Nachweis zum Vorliegen der Voraussetzungen zur Genehmigung der Personenbeförderung im Sinne des § 13 Absatz 1 PBefG
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland